Die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali informiert, dass Google unlängst im Zusammenhang mit Street-View-Aufnahmen eine Geldstrafe von einer Million Euro zahlen musste. Sie wurde nicht etwa wegen WLAN-Mitschnitten verhängt, sondern wegen anonym durchgeführter Foto-Aufnahmen, die Passanten keine Möglichkeit gaben, sich aus dem Bild zu entfernen.
Die Strafe wurde auf der Grundlage „konsolidierter Umsätze von über 50 Milliarden Dollar“ berechnet, teilen die Datenschützer mit. Google habe die geforderte Summe schon vor einigen Wochen überwiesen.
Street View war in Italien 2008 gestartet. 2010 ermahnten die Datenschützer Google, sich an italienische Gesetze zum Schutz der Privatsphäre zu halten. Unter anderem machten sie die Auflage, Google müsse Kamerafahrten drei Tage im Voraus in mindestens zwei lokalen Zeitungen und einem Radiosender ankündigen. Die Fahrzeuge sollten etwa durch Aufkleber eindeutig markiert sein.
Zuvor sollen nicht als solche erkennbare Kamerafahrzeuge in Italien herumgefahren sein. Google kommentiert nur, der Fall gehe aufs Jahr 2010 zurück. „Wir haben seither alle an uns gestellten Anforderungen eingehalten.“
Dies bestätigt auch die Behörde. Durch Veröffentlichung „einer großen Menge persönlicher Daten“, die in „bedeutenden Teilen des Landes“ erhoben worden seien, habe jedoch ein massiver Verstoß vorgelegen. Bei der Berechnung der Strafe habe auch eine Rolle gespielt, dass Googles Geschäft „größtenteils auf Verarbeitung persönlicher Daten“ basiert und dass es „einer der wichtigsten Dienstleister der Informationsgesellschaft“ sei. Als solcher „sollte Google Datenschutzgesetze mit äußerster Präzision und Aufmerksamkeit einhalten“ und sich stets der möglichen Folgen bewusst sein.
In Deutschland war Google 2013 wegen der Sammlung von WLAN-Daten durch Street-View-Fahrzeuge zu 145.000 Euro verurteilt worden. Der gleiche Sachverhalt sorgte für 7 Millionen Dollar Strafe in den USA, die sich auf 37 Bundesstaaten verteilte. Dem waren im Vorjahr 25.000 Dollar Strafe durch die FCC vorausgegangen – wegen Behinderung der Ermittlungen: Google soll zunächst nur fünf Dokumente verfügbar gemacht haben. Im Jahr 2012 sprach zudem Frankreich eine Strafe von 100.000 Euro wegen WLAN-Aufzeichnungen aus.
[mit Material von Raffaele Mastrolonardo, ZDNet.com]
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