Der US-Supreme Court wird sich vorerst nicht mit der Sammlung von Telefon-Metadaten durch den US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) befassen. Das oberste Gericht der USA lehnte einen Antrag des Anwalts Larry Klayman ab. Er muss nun zuerst die Entscheidung eines Berufungsgerichts abwarten, bevor er sich erneut an den Supreme Court wenden kann.
Ein Bundesrichter, der sich im vergangenen Jahr mit Klaymans Klage befasst hatte, kam im Dezember zu der Einschätzung, dass die Sammlung und Auswertung von Metadaten durch die NSA wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Er sah darin einen möglichen Verstoß gegen den vierten Verfassungszusatz, der US-Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll.
Klayman hatte in seinem Antrag argumentiert, dass der Fall eine zu große öffentliche Bedeutung habe, um auf ein Urteil eines untergeordneten Gerichts zu warten, nur um von dort aus an den Supreme Court weitergegeben zu werden. In der ersten Instanz erhielt Klayman zwar eine einstweilige Verfügung gegen die NSA. Sie wurde aber nach einer Beschwerde der Regierung Obama ausgesetzt.
Ars Technica geht davon aus, dass nicht ein Gericht, sondern die Politik über die Zukunft der massenhaften Sammlung von Metadaten gemäß Abschnitt 215 des Patriot Act entscheiden wird. Grund dafür ist, dass das Spähprogramm im Juni 2015 ausläuft.
Darüber hinaus berät der US-Kongress derzeit über mehrere Gesetze, die den Patriot Act ersetzen könnten. Darunter ist ein USA Freedom Act genanntes Gesetz, das die durch das Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court genehmigten Überwachungsmaßnahmen der NSA und anderer Regierungsbehörden beenden würde. Derzeit wird es von Kritikern und auch Unterstützern der NSA-Abhörprogramme als der bestmögliche Kompromiss angesehen.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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