Apple ist in einem Berufungsverfahren vor einem Bundesbezirksgericht mit dem Versuch gescheitert, die vom US-Justizministerium wegen Preisabsprachen bei E-Books eingereichte Kartellklage nachträglich abweisen zu lassen. Das Unternehmen begründete seinen Antrag damit, dass der Staat in dieser Sache keine Klageberechtigung habe. Die zuständige Richterin Denise Cote sah dies jedoch anders und führte in ihrer 24-seitigen Begründung aus, dass Apples Argumentation sich selbst widerspreche.
„Apple scheint auf der einen Seite einzuräumen, dass der Staat berechtigt ist, Unterlassungsansprüche gegen Apple geltend zu machen, aber bestreitet auf der anderen Seite, dass er das Recht hat, Schadenersatz wegen desselben Vergehens von Apple zu fordern“, so die Richterin. „Apple versäumt es, zu begründen, wie dies sein kann.“
Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple zusammen mit fünf der sechs größten Buchverlage des Landes angeklagt, illegale Preisabsprachen bei E-Books getroffen zu haben, um Amazons mit seinen Kindle-Readern erlangte Vormachtstellung zu durchbrechen. Während sich die Verlage auf einen Vergleich einließen, zog Apple gegen das Justizministerium vor Gericht.
Am Ende des Prozesses urteilte Richterin Cote im Juli: „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah.“ Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen. Gegen dieses Urteil legte Apple Ende Februar Berufung ein.
Cotes jetzige Entscheidung erlaubt es den Justizministerien von 33 US-Bundesstaaten in einem neuen Prozess hunderte Millionen Dollar Schadenersatz einzufordern. Ursprünglich standen 280 Millionen Dollar im Raum, aber im Januar forderten die Justizminister der Bundesstaaten eine Verdreifachung des Betrags, weil bereits „eindeutig nachgewiesen“ worden sei, dass Apple die Verschwörung orchestriert habe. Der Beginn des Schadensersatzprozesses ist für 14. Juli vorgesehen.
Derweil hat der von Cote eingesetzte externe Kartellwächter Michael Bromwich, der aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbewerbsrechts zwei Jahre lang überwachen soll, einen ersten Bericht vorgelegt. Während Apple zunächst mit allen Mitteln versucht hatte, ihn wieder loszuwerden, erklärte Bromwich nun, das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und seinem Team habe sich in den vergangenen Monaten „deutlich verbessert“. In seinem 77-seitigen Report merkt er an, dass Apple einiges, wenn auch nicht alles Nötige tue, um seine Wettbewerbsauflagen zu erfüllen.
„Angesichts der Informationen, die Apple bisher zur Verfügung gestellt hat, sind wir der Meinung, dass Apple auf einem guten Weg ist, sein Programm zur Einhaltung der Kartellgesetze zu verbessern, aber immer noch viel Arbeit vor sich hat“, zitiert Reuters aus dem Bericht.
Trotz des entspannteren Verhältnisses ist Bromwich nach wie vor nicht ganz zufrieden mit Apple Kooperationsbereitschaft. In seinem Bericht kritisiert er, dass ihm bisher nur wenig Zeit eingeräumt wurde, um mit Mitarbeitern zu sprechen, und Anfragen zu Gesprächen mit leitenden Angestellten ungehört blieben. Zugleich lobte er Apple aber dafür, die ehemalige Hitachi-Anwältin Deena Said als internen Antitrust Compliance Officer verpflichtet zu haben.
[mit Material von Steven Musil und Don Reisinger, News.com]
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