Ein von Samsung beauftragter Sachverständiger hat am Freitag ein von Apple vorgelegtes Gutachten scharf kritisiert. Es soll belegen, dass Nutzer Smartphones aufgrund bestimmter von Apple patentierten Funktionen kaufen. Ihm zufolge ist das Gutachten jedoch fehlerhaft, da es wichtige Faktoren wie die Marke des Smartphones nicht berücksichtige und die zugrunde liegenden Daten unzuverlässig seien.
„Es gab verschiedene Faktoren, die die Kaufentscheidung eines Verbrauchers beeinflussten“, sagte David Reibstein, Professor für Marketing an der Wharton School of Business der University of Pennsylvania. „Keine davon beinhalten eine der patentierten Funktionen, um die es in diesem Prozess geht.“
Apples Gutachter John Hauser hatte für sein Gutachten 507 Besitzer von Samsung-Handys und 459 Besitzer von Samsung-Tablets befragt, um den Anteil der Verbraucher zu ermitteln, die Geräte aufgrund bestimmter Funktionen erwerben. Die Ergebnisse nutzte er, um zu berechnen, wie viel sie für Apples patentierte Funktionen ausgeben würden. Hausers Berechnungen bilden die Grundlage für Apples Schadenersatzforderung über rund 2 Milliarden Dollar.
Reibstein argumentierte am Freitag, Hausers Zahlen seien für eine Schätzung nicht geeignet, da wichtige Smartphone-Funktionen in der Umfrage nicht berücksichtigt wurden. Er habe weder nach der Marke noch nach dem Betriebssystem, der Akkulaufzeit und anderer relevanten Entscheidungskriterien gefragt. Marke und Betriebssystem seien aber die wichtigsten Gründe für den Kauf eines Geräts.
„Sie versuchen vorherzusagen, was die Leute kaufen werden, aber wenn Sie sich auf unwichtige Aspekte und wenige wichtige Faktoren konzentrieren, dann wird Ihnen entgehen, was die Verkäufe antreibt und warum Verbraucher Ihre Produkte kaufen würden“, sagte Reibstein. Eine solche Studie könne auch benutzt werden, um herauszufinden, ob sich jemand ein Auto aufgrund des verwendeten Getränkehalters und nicht wegen der Marke anschaffe.
In den vergangenen Monaten scheint bei vielen bedeutenden IT-Firmen Vernunft eingekehrt zu sein: Statt sich gegenseitig vor Gericht zu zerren, haben viele von ihnen große, umfassende Patentabkommen abgeschlossen. ZDNet gibt einen Überblick und zeigt, wo sich die Wogen geglättet und wo sich die Fronten verhärtet haben.
Apples Anwälte wollten von Reibstein wissen, ob er jemals mit jemandem bei Samsung gesprochen haben, um zu erfahren, wie wichtig die angeblich patentverletzenden Funktionen für das koreanische Unternehmen seien und ob er eine eigene Umfrage durchgeführt habe. Reibstein antwortete, er habe mit niemandem bei Samsung geredet und eine andere Samsung-Gutachterin, Tulin Erdem von der Stern School of Business der New York University, habe eine vergleichbare Analyse erstellt.
Erdem betrat später am Freitag ebenfalls den Zeugenstand. Ihre Untersuchungen hätten gezeigt, dass es die wichtigen Kriterien seien, die zum Kauf eines Geräts führten. Dinge wie eine zweite Kamera würden einen Kaufwunsch nicht beflügeln. Auch auf Websites mit Produktvergleichen würden die von Apple patentierten Funktionen für gewöhnlich nicht berücksichtigt.
Apple wiederum versuchte, Widersprüche in den Aussagen der Samsung-Gutachter herauszustellen. Erdem habe Dinge wie Prozessoren oder GPS als nicht kaufentscheidend eingestuft, so die Anwälte des iPhone-Herstellers. Reibstein wiederum habe die Studie des Apple-Experten Hauser kritisiert, weil genau diese Kriterien fehlten.
Darüber hinaus sagten am Freitag der ehemalige Microsoft-Entwickler Gary Hall und Jeffrey Chase, Professor für Computerwissenschaften an der Duke University, aus. Hall ging auf Windows Mobile 5 und die Verwendung von ActiveSync ein, was Samsung nutze, um zu zeigen, dass es schon vor Apples Patent eine Technik zur Synchronisation von Daten im Hintergrund gab. Chase wiederum erklärte, dass Samsungs Hintergrundsynchronisation anders funktioniere als in Apples Schutzrecht beschrieben.
Es wird erwartet, dass die Beweisaufnahme bis Ende April beendet sein wird. Danach könnte die Jury mit ihren Beratungen beginnen. Ihre Aufgabe wird es sein, festzustellen, wer tatsächlich die Patente des anderen verletzt hat und welche Entschädigung sich daraus ergibt.
[mit Material von Shara Tibken, News.com]
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