Twitter hat einen Prozess gegen zwei Finanzdienstleister gewonnen, die ihm Betrug im Zusammenhang mit seinem Börsengang vorwarfen. Es soll vor dem Börsengang Ende 2013 in betrügerischer Absicht einen privaten Aktienverkauf arrangiert haben, um das Interesse zu steigern, den es nie wirklich umzusetzen vorhatte.
Precedo Capital Group Inc. und Continental Advisors SA hatten anlässlich von Twitters Börsengang am New York Stock Exchange im November 2013 geklagt. Richterin Shira Scheindlin vom Bundesbezirksgericht in New York City kam laut Reuters zu dem Schluss, sie hätten nicht nachweisen können, dass Twitter die Schuld für die abgesagte Transaktion trage.
Der private Aktienverkauf sollte zusammen mit GSV Asset Management durchgeführt werden, gegen das keine Klage erhoben wurde. Dabei hieß es in der Klageschrift, GSV habe im Auftrag von Twitter ein zum Scheitern verurteiltes Angebot zusammengestellt. So habe Twitter dem IPO einen Wert von 10 Milliarden Dollar zugrunde legen können.
Richterin Scheindlin wies die Klage rechtskräftig ab, den Klägern steht also keine Berufung offen.
Im Februar hatte Twitter seine ersten Quartalszahlen als börsennotiertes Unternehmen vorgelegt. Es meldete ein abgeschwächtes Wachtsum der Nutzerzahlen und einen Nettoverlust von 511,5 Millionen Dollar. Ohne einmalige Belastungen wies die Bilanz einen Bruttogewinn von 9,8 Millionen Dollar oder 0,02 Dollar je Aktie aus. Damit übertraf Twitter die Erwartungen von Analysten, die mit einem Non-GAAP-Verlust je Aktie von 0,02 Dollar bei 217,8 Millionen Dollar Umsatz gerechnet hatten.
Trotzdem brach der Kurs der Twitter-Aktie im nachbörslichen Handel ein und sank um 17,9 Prozent oder 11,81 Dollar auf 54,16 Dollar. Inzwischen hat das Papier einen Stand von 46,13 Dollar erreicht. Damit liegt es zwar deutlich über dem Ausgabepreis von 26 Dollar, aber ebenso deutlich unter dem bisherigen Höchststand von 74,73 Dollar.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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