Nach Informationen des Wall Street Journal wird die US-Telekommunikationsbehörde Federal Communications Commission (FCC) heute neue Richtlinien für Internetzugänge vorstellen, die eine Priorisierung von Traffic ermöglichen. Anbieter könnten dann dafür zahlen, dass ihre Inhalte schneller bei den Anwendern landen, was ein Ende der Netzneutralität bedeuten würde.
Unter Netzneutralität ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte und -Sender zu verstehen. Ihre Befürworter argumentieren, dass eine Bevorzugung zahlender Anbieter die bestehende Hierarchie untermauern, also großen Firmen einen massiven Vorteil gegenüber kleinen und Start-ups geben würde.
Laut der Wirtschaftszeitung untersagt die Neuregelung aber auch jede Blockade oder absichtliche Störung von Diensten. Verträge für bevorzugt behandelte Dienste müssten „wirtschaftlich vernünftig“ bleiben, was die FCC selbst von Fall zu Fall entscheiden will.
Konkret würde das bedeuten, dass etwa Streaming-Anbieter nur konkurrenzfähig sein werden, wenn sie für bevorzugte Behandlung bezahlen. Betroffen wäre nur der letzte Teil des Netzes – die Verbindung zwischen Zugangsknoten und Kunden. Im Backbone soll weiter Gleichbehandlung gelten. Damit beschränkt sich eine eventuelle Regelung der FCC tatsächlich auf US-Kunden, auch wenn von einer Aufgabe des Netzneutralitätsprinzips Signalwirkung ausgehen könnte.
Ihre bisherigen Regeln für die Netzneutralität hatte die FCC 2010 im Open Internet Order festgelegt. Sie sehen transparente Netzwerkverwaltung vor und verbieten das Blockieren von Inhalten ebenso wie „unangemessenes Diskriminieren“ von Traffic durch die Provider. Im Januar 2014 erklärte sie jedoch ein US-Bundesberufungsgericht in Washington für ungültig. Die FCC habe zwar regulatorische Befugnisse in diesem Bereich, könne die Netzneutralität aber nicht durchsetzen – aufgrund der von ihr selbst vorgenommenen Einstufung der Breitbandanbieter als Informationsanbieter. Die Behörde brachte sich also selbst durch ihr Vorgehen in Schwierigkeiten.
Das EU-Parlament in Straßburg hatte hingegen Anfang des Monats Netzneutralität ohne größere Einschränkungen im sogenannten „Telekom-Paket“ festgeschrieben. Allerdings gilt Verfechtern wie etwa dem Verein Digitale Gesellschaft die Klausel zu Spezialdiensten nach wie vor als zu schwammig. So heißt es in einer Mitteilung, dass die neue Verordnung offen lasse, was als Spezialdienst angeboten werden darf. Der Verordnungstext stuft Spezialdienste als Dienste für Anwendungen ein, die besondere Qualitätsmerkmale einfordern, diese dürfen jedoch nicht als Ersatz für einen Internetzugang vermarktet oder genutzt werden. Netzprovider dürfen daher solche Dienste nur dann offerieren, wenn die Kapazitäten ausreichen und diese Services zusätzlich angeboten werden können. Verfügbarkeit und Qualität der Internetzugangsdienste dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
[mit Material von Roger Cheng, News.com]
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