Ein Streit um eine negative Bewertung bei Amazon wird bald vor Gericht ausgetragen, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet. Demanch hat ein Händler einen Kunden jetzt wegen seiner am 3. Juli 2013 abgegebenen Bewertung auf 70.000 Euro Schadenersatz verklagt. Im Juni wird das Landgericht Augsburg den Fall verhandeln.
Ausgangspunkt des Streits war laut Zeitung ein Fliegenschutzgitter im Wert von 22,51 Euro. Dieses hatte der Kunde aus Großaitingen (Kreis Augsburg) Ende Juni 2013 bei dem Amazon-Marketplace-Händler bestellt. Lieferung und Zustellung liefen noch ohne Probleme. Das Zuschneiden des Schutzgitters funktionierte dem Kunden zufolge jedoch nicht wie in der Anleitung beschrieben.
Daraufhin nahm er telefonisch Kontakt zu dem Händler auf, um sich zu beschweren. Über den weiteren Verlauf gibt es gegensätzliche Aussagen. Nach Schilderung des Kunden sei der Händler am Telefon „richtig unverschämt“ gewesen und habe keine Hilfe angeboten. Der Händler bestreitet dies und behauptet seinerseits, der Kunde habe einfach nicht begriffen, wie das Schutzgitter anzubringen sei.
Schließlich gab der Käufer auf Amazon seine Bewertung ab, die die Augsburger Allgemeine Zeitung im Wortlaut zitiert: „Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!“
Der Händler forderte den Kunden daraufhin per Mail auf, die Bewertung zu löschen oder zu ändern. Andernfalls werde er Anzeige erstatten. Diese Drohung nahm der Kunde zum Anlass, den Händler bei Amazon zu melden. Der Onlinehändler sperrte daraufhin dessen Verkäuferkonto mit einem Guthaben von 13.000 Euro.
Nach Erhalt einer Abmahnung samt geforderter Unterlassungserklärung, erklärte sich der Käufer schließlich bereit, die Bewertung zu löschen, weigerte sich aber, die geforderten Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu zahlen. Einem gescheiterten Schlichtungsverfahren folgte im Herbst 2013 schließlich die Schadenersatzklage über 70.000 Euro.
Der Händler führt an, dass er ohne die Kontosperrung bis heute rund 39.000 Euro hätte erwirtschaften können. Diesen Schaden müsse ihn der Beklagte nun ersetzen und außerdem die Anwaltskosten übernehmen. Hinzu kämen „weitere Schäden“ in Höhe von geschätzten 20.000 Euro.
Fraglich in der Sache ist, ob die Bewertung und Beschwerde genau dieses einen Käufers Amazon veranlasst hat, das Verkäuferkonto des Händlers zu sperren. Der Anwalt des Beklagten sieht daher gute Erfolgschancen vor Gericht für seinen Mandanten. Außerdem merkte er gegenüber der Zeitung an: „Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet.“
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