US-Berufungsgericht lässt wieder Patentklagen zwischen Apple und Motorola zu

Ein Berufungsrichter hat einem Antrag von Apple stattgegeben und wieder Patentklagen zwischen dem iPhone-Hersteller und seinem Konkurrenten Motorola Mobility zugelassen. Reuters hat die Entscheidung des US Court of Appeals for the Federal Circuit – also in Washington D.C. – zuerst aufgegriffen. Apple bietet sich damit erneut eine Möglichkeit, ein Verkaufsverbot für die rivalisierenden Produkte zu erstreiten.

Apples ursprüngliche Klage war vom Bundesbezirksgericht für das nördliche Illinois 2012 abgewiesen worden. Richter Richard Posner entschied damals, keine der beiden Seiten habe entstandenen Schaden nachweisen können. Außerdem würde ein Verkaufsverbot den Käufern von Motorola-Produkten schaden.

Das Berufungsgericht gab Apples Antrag vom Anfang des Monats nun statt, weil Richter Posner eines der Patente des Konzerns zu eng eingegrenzt habe. Der Fall muss nun neu verhandelt werden. Gleichzeitig hob es eine Entscheidung auf, die Motorola verbot, seinerseits Schadenersatz für Patentverletzungen durch Apple vor Gericht einzufordern. Ein Verkaufsverbot zu beantragen bleibt Motorola aber weiter versagt.

Apple hat in den letzten Jahren mehrere große Prozesse gegen Android-Hersteller angestrengt, wenn auch bisher nicht gegen Google selbst. Im aufsehenerregenden Prozess gegen Samsung bekam es eine Geldstrafe zugesprochen, deren Höhe aber immer noch nicht endgültig fixiert wurde. Ein Verkaufsverbot hat es jedoch noch gegen keinen Konkurrenten erwirken können.

Motorola Mobility gehört derzeit noch zu Google, das sich mit dem Kauf für 12,5 Milliarden Dollar im Jahr 2012 offenbar vor allem eine große Patentsammlung sichern und damit gegen Klagen schützen wollte. Die eigentliche Smartphone-Herstellung steht jetzt aber vor einem Verkauf an Lenovo für 2,9 Milliarden Dollar.

Apple hatte ursprünglich im März 2011 gegen Motorola geklagt. Es warf ihm den Missbrauch seiner FRAND-Patente vor und reichte im Februar 2012 deshalb sogar Beschwerde bei der EU-Kartellbehörde ein. Konkret ging es um Schutzrechte für UMTS, Videostreaming und WLAN.

Der Rechtsstreit beschäftigte neben der EU-Kommission auch die US-Handelsbehörde FTC und Gerichte in mehreren Ländern, darunter das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dieses entschied im Februar 2012, dass Motorola seine FRAND-Patente nicht gegen Apple einsetzen darf. Hierzulande schlossen die Firmen Ende August ein Lizenzabkommen, das Apple Zugriff auf Motorolas standardrelevante Schutzrechte gewährt. Es gilt allerdings nur für Produkte, die Apple in Deutschland vertreibt.

[mit Material von Steve McCaskill, TechWeekEurope.co.uk]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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