Die Bundesregierung plant eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books und Hörbucher auf das Niveau gedruckter Bücher. Darauf haben sich die geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD auf ihrer gestrigen Klausurtagung auf dem Bonner Petersberg verständigt. Ein entsprechender Gesetzgebungsvorhaben soll „zügig auf den Weg gebracht werden“, heißt es in einer Mitteilung (PDF) der Fraktionen.
Allerdings gilt dies wohl vorerst nur für Hörbücher. Hier lässt es die Europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie bereits zu, den ermäßigten Steuersatz von 7 statt 19 Prozent einzuführen. Eine entsprechende Möglichkeit für E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien sieht die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form jedoch nicht vor. Daher werde sich Deutschland „in den Gesprächen und Verhandlungen auf europäischer Ebene nachdrücklich für eine entsprechende Ausnahme“ einsetzen.
Der Hightech-Verband Bitkom begrüßte den Beschluss der großen Koalition. „Buch ist Buch, egal ob gedruckt, digital oder als Hörbuch“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „E-Books tragen zur Leseförderung und zur Verbreitung kulturellen Wissens bei.“ Daher sei es ein längst überfälliger Schritt, elektronische Bücher den gedruckten Büchern steuerlich gleichzustellen. Das Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden.
Bislang gilt in Deutschland der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent nur für gedruckte Bücher. Für E-Books und Hörbücher wird dagegen der Regelsatz von 19 Prozent fällig. „Steuersystematisch sind zwar einheitliche Steuersätze der beste Weg. Wenn aber eine Ausnahme von dieser Maßgabe sinnvoll ist, dann beim Kulturgut Buch“, betonte Rohleder. Zudem trage die Angleichung der Mehrwertsteuersätze dazu bei, den Strukturwandel im europäischen Verlagswesen zu beschleunigen und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Nach einer Umfrage des Branchenverbands lesen 21 Prozent der Bundesbürger E-Books. Von den Bürgern, die regelmäßig Bücher lesen, greifen sogar 29 Prozent zu E-Books. Das beliebteste Lesegerät ist mit einem Anteil von 60 Prozent das Smartphone, gefolgt von Notebook (57 Prozent) und Desktop-PC (34 Prozent). Erst danach folgen überraschenderweise Tablets mit 29 Prozent und E-Reader mit 25 Prozent.
Frankreich und Luxemburg haben einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books bereits eingeführt. Allerdings hat die EU-Kommission beide Länder im September vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil dies bislang gegen die europäischen Vorgaben verstößt. Nach geltendem EU-Recht werden elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als elektronische Dienstleistungen eingestuft und daher mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt.
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