Kartellklage: Google behindert Innovationen im Suchmarkt

Google soll ein illegales Monopol für Internet- und mobile Suche unterhalten und dadurch die Entwicklung neuer Suchtechnologien behindert haben. Das behauptet eine bei einem Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereichte Sammelklage. Der Internetkonzern habe durch sein Verhalten außerdem die Kosten für Mobilgeräte von Konkurrenten künstlich in die Höhe getrieben, heißt es.

Hintergrund sind die Vereinbarungen, die Google mit Geräteherstellern getroffen hat. Die sogenannten Mobile Application Distribution Agreements, die laut Gerichtsunterlagen aus dem Oracle-Prozess von praktisch jedem Android-Anbieter unterzeichnet wurden, soll Google benutzen, um seine Vormachtstellung im Suchmarkt abzusichern. Unter anderem verpflichten sich die Hersteller, die Google-Suche voreinzustellen.

„Wie Google sehr wohl bewusst ist, wissen Verbraucher weder, wie sie die Suchmaschine auf ihren Geräten ändern können, noch wollen sie diesen Aufwand betreiben“, heißt es in der Klageschrift. „Dieses Vorgehen ist also sehr effektiv, um sicherzustellen, dass Verbraucher die Google-Suche verwenden – statt des Produkts eines Konkurrenten.“

Die Kläger unterstellen zudem, dass sich die gesamte Qualität der Internetsuche verbessert hätte, wenn Gerätehersteller nicht an die Vereinbarung mit Google gebunden wären und die Suchmaschine frei wählen könnten. Mehr Suchanfragen für Googles Konkurrenz würde deren Suchtechniken effektiver machen und Google wiederum zwingen, seine Verfahren zu verbessern.

Darüber hinaus argumentieren sie, dass die Hersteller bei einer freien Wahl der Suchmaschine die Gerätepreise bezuschussen könnten, was wiederum zu geringeren Preisen für Verbraucher führen würde.

„Es ist klar, dass Google sein Monopol nicht nur erreicht hat, weil es eine bessere Suchmaschine anbietet, sondern durch die strategische und wettbewerbsfeindliche Platzierung. Und es wird kein Wirtschaftsexperte benötigt, um zu erkennen, dass das ein Beweis für eine Manipulation des Markts ist“, wird Steve Berman, Partner der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Hagen Berman, in einer Pressemitteilung zitiert. „Einfach gesagt, es gibt keinen legalen und wettbewerbsfördernden Grund dafür, dass Google die Vorinstallation beliebter Google-Apps auf diese Art zur Bedingung macht.“

Google weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. „Jeder kann Android auch ohne Google und Google ohne Android benutzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Internetkonzerns. „Seit der Einführung von Android hat ein größerer Wettbewerb im Smartphonemarkt zu mehr Auswahl und niedrigeren Preisen für Verbraucher geführt.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

2 Tagen ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

2 Tagen ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

3 Tagen ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

3 Tagen ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

4 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

4 Tagen ago