Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, will erneut gegen Google vorgehen. Der Internetkonzern verstößt seiner Ansicht nach mit der Sammlung von Daten ohne Zustimmung der Nutzer gegen deutsche Datenschutzgesetze. Seine Behörde wird Google schon in den kommenden Wochen auffordern, seinen Umgang mit Nutzerdaten zu ändern.
„Durch das Zusammenfügen von Daten unterschiedlicher Dienste unter einer Nutzer-ID hat Google Zugang zu einem detaillierten persönlichen Profil seiner Nutzer“, sagte Caspar in einem Telefoninterview mit Bloomberg. „Google muss die Rechte seiner Nutzer auf Selbstbestimmung respektieren.“ Google drohte er mit einer Geldstrafe, falls es seine Geschäftspraktiken nicht ändere.
Google führt nach Angaben seines Sprechers Kay Oberbeck bereits Gespräche mit der Hamburger Behörde. Die im März 2012 eingeführte neue Datenschutzrichtlinie erlaube Google die Entwicklung „einfacherer und effektiverer“ Angebote.
Mit der neuen Richtlinie hatte Google die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen zusammengeführt. Der Suchanbieter behält sich dabei ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles damalige Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012.
Schon im Oktober 2012 hatte die EU Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie gefordert. Die Ermittlungen der einzelnen Landesbehörden koordinierte die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL), die schließlich im Januar 2014 ein Bußgeld von 150.000 Euro gegen Google verhängte.
Auch Caspar hat bereits ein Bußgeld gegen Google festgesetzt. Wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte forderte er im April 2013 eine Strafe von 145.000 Euro ein. Der Suchkonzern hatte mit seinen Street-View-Fahrzeugen zwischen 2008 und 2010 nicht nur Straßen und Häuser fotografiert, sondern auch WLAN-Netzwerke in Reichweite erfasst. Dabei wurden auch Inhaltsdaten sowie personenbezogene Informationen wie E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle von unverschlüsselten WLAN-Zugängen aufgezeichnet.
Die EU will laut Bloomberg den nationalen Datenschutzbehörden die Möglichkeit geben, künftig höhere Strafzahlungen festzusetzen. Im Gespräch sind demnach Beträge von bis zu 100 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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