Googles Executive Chairman hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch kommentiert. „Google vertritt nach einer Untersuchung dieser bindenden Entscheidung die Ansicht, dass eingeschlagene Weg falsch ist“, erklärte er auf Nachfrage bei einem Aktionärstreffen. Dies ist auf Youtube dokumentiert.
„Es gibt da eine Kollision zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Wissen“, erklärte Schmidt. „Aus Googles Perspektive halten sie sich die Waage.“
Der Chefjurist des Konzerns David Drummond fügte hinzu: „Wir glauben, dass das zu weit geht und nicht ausreichend die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit bedenkt, die unbedingt als Menschenrecht zu sehen ist.“
Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.
Google hatte das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „enttäuschend für Suchmaschinen und alle Online-Verlage“ bezeichnet. Später folgte eine Kritik durch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. In einem Interview mit der BBC beschrieb er die Entscheidung als „eines der weitreichendsten Internet-Zensur-Urteile, das ich je gesehen habe.“ Er sagte auch: „Wenn man sich das genau anschaut, dann erscheint es nicht sehr sinnvoll. Internetnutzer können sich über etwas beschweren und einfach behaupten, es sei irrelevant, und Google muss dann eine Entscheidung treffen. Das ist sehr schwer für Google, vor allem da das Risiko besteht, dass es rechtlich haftbar gemacht wird, wenn es in irgendeiner Form falsch entscheidet.“
Das Urteil soll die Privatsphäre von Nutzern schützen. Es geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.
[mit Material von Luke Westaway, News.com]
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