Microsoft hat vor Gericht erfolgreich gegen einen vom FBI zugestellten National Security Letter (NSL) geklagt, der es zur Herausgabe von Daten aufforderte. Das geht aus gestern von einem US-Bundesgericht in Seattle entsiegelten Unterlagen (PDF) hervor.
NSLs sind eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung nach US-Recht. Sie werden unter anderem von FBI-Ermittlern an Internet- oder Telekommunikationskonzerne verschickt, um Account-Informationen derer Kunden zu erhalten, die bei Ermittlungen betreffend der nationalen Sicherheit relevant sind.
Der an Microsoft verschickte NSL bezog sich auf einen Enterprise-Kunden und forderte die Herausgabe von grundsätzlichen Subscriber-Informationen, wie Microsofts Chefanwalt Brad Smith in einem Blogeintrag erklärt. Wie alle NSLs enthielt auch dieser eine Geheimhaltungsklausel, die es Microsoft untersagte, den betroffenen Kunden über die Anfrage zu informieren. Das veranlasste Microsoft laut Smith, rechtliche Schritte einzuleiten.
In einem früheren Blogeintrag vom Dezember hatte Smith versprochen, dass Microsoft seine Kunden stets darüber informieren werde, falls es irgendwelche rechtlichen Anordnungen bezüglich ihrer Daten erhalte. „Im vorliegenden Fall enthielt der Brief eine Geheimhaltungsklausel, weshalb wir ihn vor Gericht angefochten haben“, erläutert der Chefanwalt. „Wir kamen zu dem Schluss, dass die Geheimhaltungsklausel ungesetzlich ist und unser verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Sie tat dies, indem sie uns daran hinderte, unsere Enterprise-Kunden wie üblich über rechtliche Anordnungen bezüglich ihrer Daten in Kenntnis zu setzen.“ Smith zufolge zog das FBI den National Security Letter zurück, nachdem Microsoft Klage vor dem Bundesgericht in Seattle eingereicht hatte.
In seinem Blogeintrag betont der Chefsyndikus, dass Regierungsanfragen hinsichtlich Daten von Enterprise-Kunden „glücklicherweise“ sehr selten seien. Zugleich feiert er den Sieg vor Gericht als Bestätigung für Microsofts Bemühungen, die Daten seiner Kunden zu schützen.
[mit Material von Natalie Gagliordi, ZDNet.com]
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