WhatsApp muss AGB auf Deutsch veröffentlichen

WhatsApp muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zukünftig auch auf Deutsch veröffentlichen. Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts hervor. Außerdem muss der Messengerdienst auch in Sachen Impressum nachbessern. Diesbezüglich fordert das Gericht von WhatsApp, Angaben über den Vertretungsberechtigten und die geografische Anschrift zu machen. Zudem soll es einen zweiten Kommunikationsweg benennen und die Kennung des öffentlichen Registers veröffentlichen, in das es eingetragen ist.

Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen WhatsApp. Die inzwischen zu Facebook gehörende Firma hat noch zwei Wochen Zeit, gegen den Gerichtsentscheid Einspruch einzulegen. Danach wird es rechtskräftig. Verweigert WhatsApp die vom Gericht geforderten Maßnahmen, kann es mit einer Ordungsstrafe von bis zu 250.000 Dollar belegt werden. Alternativ kann auch eine Ordnungshaft von CEO Jan Boris Koum angeordnet werden, der namentlich in der Urteilsbegründung genannt wird.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht schon länger gegen WhatsApp vor. Laut Urteilsbegründung hat er bereits am 12. Juni 2012 und 9. Oktober 2012 WhatsApp wegen eines unvollständigen Impressums und fehlender deutschprachiger AGB abgemahnt. Auch auf die Klage des vzbv hat das Unternehmen nicht reagiert und die Annahme der Klageschrift am 23. Juli 2013 verweigert. Das Gericht stellte jetzt zudem fest, dass WhatsApp die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen und auch die Abmahnkosten erstatten muss.

Wegen seiner AGB erregte der Messengerdienst diese Woche große Aufmerksamkeit. Darin sichert sich das Unternehmen weitreichenden Rechte an von Nutzern hochgeladenen Inhalten wie Bildern. Ähnlicher Kritik sah sich vor einigen Jahren auch schon Facebook selbst ausgesetzt.

„Wer WhatsApp nutzt, überträgt alle Rechte seiner Kommunikation an das Unternehmen aus dem Silicon Valley“, schrieb das Handelsblatt unter Berufung auf eine in seinem Auftrag durch den Anwalt Rolf Becker von der Kölner Kanzlei Wienke & Becker vorgenommenen Analyse. „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann.“

WhatsApp verzeichnet weltweit eine halbe Milliarde aktive Anwender. In Deutschland sind es inzwischen 30 Millionen. Damit ist WhatsApp der beliebteste Messengerdienst weltweit. Im Februar hatte Facebook WhatsApp für 19 Milliarden Dollar übernommen.

Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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