Dem Vorbild von Vodafone folgend hat die Deutsche Telekom angekündigt, den ersten internationalen Transparenzbericht der Unternehmensgeschichte zu veröffentlichen. Zwar machte der Bonner Konzern erst letzten Monat Zahlen zu Behördenanfragen in Deutschland verfügbar, gab jedoch keine Daten zu anderen europäischen Ländern (etwa Großbritannien, Österreich, Polen, Ungarn), den USA oder auch Töchtern in Südamerika und Asien heraus.
Dem britische Guardian sagte jetzt auf Nachfrage zum Fall Vodafone ein Telekom-Unternehmenssprecher, man werde „etwas Ähnliches“ herausbringen. Derzeit überprüfe man, welche Daten in welchem Land überhaupt herausgegeben werden könnten.
In Vodafones Transparenzbericht zu Regierungsanfragen fand sich der Hinweis, in einigen wenigen Ländern, in denen es aktiv sei (die es aber nicht namentlich nannte), hätten die Behörden direkten Zugriff auf das Netzwerk des Carriers und umgingen die Betreiber so vollständig. Das führe dazu, dass in diesen Ländern die Regierungsbehörden uneingeschränkten und dauerhaften Zugriff auf alle Kommunikationsdaten der Kunden hätten, ohne dass sie dafür einen Gerichtsbeschluss benötigten.
Im Fall von 10 der 29 im Bericht aufgeführten Ländern war es Vodafone zufolge das erste Mal, dass überhaupt Informationen von einem Mobilfunkbetreiber öffentlich gemacht wurden. Es argumentierte, die Veröffentlichung solcher Zahlen sollte nicht den Netzbetreibern aufgebürdet werden. Beispielsweise habe es in Italien im Berichtszeitraum 605.000 Datenanfragen gegeben, die reine Zahl ergebe aber ein unvollständiges Bild.
Der Konzern betont zudem, dass er Anfragen grundsätzlich ablehne, die nicht geltenden Gesetzen entsprächen. Bei den meisten von ihm abgelehnten Fällen lagen ihm zufolge Mängel im juristischen Verfahren oder bei der Dokumentation vor, oder Anfragen wurden ohne die nötigen rechtlichen Befugnisse gestellt.
Dem Transparenzbericht der Telekom vom Mai zufolge, der sich auf Deutschland beschränkte, musste der Kommunikationskonzern auf Druck der Justiz 2013 knapp 50.000 Anschlüsse überwachen. In 436.331 Fällen wurden Teilnehmerbestandsdaten an die Behörden übermittelt. Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom in 946.641 Fällen Daten an Gerichte weiter, damit gegen die Inhaber nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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