Die Europäische Kommission hat ein formelles Prüfverfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg eingeleitet. Sie will herausfinden, ob Absprachen zwischen den Steuerbehörden der Länder und Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade über die zu entrichtende Körperschaftssteuer im Einklang stehen mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen.
„Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten“, wird Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in einer Presseerklärung zitiert. „Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nicht diskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften.“
Auslöser für das Verfahren sind nach Angaben der EU die Medienberichte über „beträchtliche Steuervergünstigungen“ für einige Unternehmen. Seien diesen selektiv und begünstigten sie nur bestimmte Unternehmen, könnten sie unter Umständen einer unerlaubten staatlichen Beihilfe entsprechen.
Die Kommission stellt die allgemeinen Steuervorschriften der drei betroffenen Mitgliedstaaten jedoch nicht infrage. Stattdessen geht es um die darauf basierenden Steuerentscheide, mit denen die Behörden einzelnen Unternehmen die Berechnung der Körperschaftssteuer und die Anwendung bestimmter Steuervorschriften erläutern.
Die Steuerentscheide dienen laut EU insbesondere zur Bestätigung sogenannter Verrechnungspreisvereinbarungen. Unter Verrechnungspreisen versteht die EU Preise, die beispielsweise für Waren und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns und dessen Verteilung auf in anderen Ländern ansässige Tochtergesellschaften. Sollten diese Preise nicht die normalen Wettbewerbsverhältnisse widerspiegeln, liegt möglicherweise eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor.
Im Fall von Apple untersucht die EU die Einzelentscheide irischer Steuerbehörden zur Berechnung des zu versteuernden Gewinns der irischen Zweigniederlassungen Apple Sales International und Apple Operations Europe. Über Erstere wickelt Apple seine gesamten Geschäfte außerhalb der USA ab.
Ein Nebeneffekt der unter anderem von Apple, Google und Amazon genutzten Steuerschlupflöcher sind die außerhalb der USA angesammelten Gewinne. Bei deren Rückführung in die USA wird ein Steuersatz von 35 Prozent fällig, weswegen Apple beispielsweise für die Zahlung von Dividenden in den USA Schuldscheine ausgibt, statt auf sein im Ausland geparktes Vermögen zuzugreifen.
Der US-Senat will jedoch mit einem einmaligen Steuernachlass Firmen wie Apple die Möglichkeit geben, ihr Geld in die USA zurückzuholen. Wie Reuters berichtet, erhoffen sich die Politiker dadurch zusätzliche Steuereinnahmen. 2004 hatte die US-Regierung den Steuersatz auf ausländische Gewinne vorübergehend auf 5,25 Prozent gesenkt – ein Angebot, das Hunderte US-Firmen genutzt hätten, um mehrere Milliarden Dollar zurückzuholen.
Ein mögliches Hindernis auf dem Weg hin zu einem Steuernachlass ist Ebay. Das Unternehmen hatte im April die Rückführung von ausländischen Gewinnen in Höhe von 9 Milliarden Dollar angekündigt. Dafür verbuchte es im ersten Fiskalquartal eine einmalige Steuerbelastung von 3 Milliarden Dollar. „Diese Leute haben ihr Geld ohne jegliche Steuererleichterung zurückgeholt“, zitiert Reuters den demokratischen Senator Ron Wyden, Vorsitzender des Finanzausschusses. „Welche Auswirkungen hat diese Debatte darauf?“
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