Gerichtsurteil: US-Justiz muss Unterlagen über FISA-Überwachung offenlegen

Das US-Justizministerium muss einem Urteil eines Bezirksgerichts in Oakland (Kalifornien) zufolge Dokumente offenlegen, die Informationen über gegen US-Bürger gerichtete Abhörmaßnahmen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) enthalten. Laut Computerworld handelt es sich um insgesamt 66 Seiten, darunter ein Gutachten sowie vier Urteile des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC).

Nach Ansicht der vorsitzenden Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wurden die Dokumente der Öffentlichkeit unerlaubt vorenthalten. Ihr Urteil basiert auf einer Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, die das Department of Justice wegen Verstößen gegen das US-Gesetz Freedom of Information Act verklagt hatte. Die EFF habe sich auf ein im vergangenen Jahr durchgesickertes Dokument bezogen, wonach die US-Regierung die Sammlung von Telefondaten von nahezu allen US-Bürgern mit einer „geheimen Interpretation“ des USA Patriot Act rechtfertige, heißt es weiter in dem Bericht.

Der nach den Terroranschlägen von 2001 verabschiedete Patriot Act erlaubt der Regierung, ihre Bürger zu überwachen. Kontrolliert werden die Abhörmaßnahmen von Geheimgericht FISC. 2011 hatten laut Computerworld EFF und die American Civil Liberties geklagt um herauszufinden, welche Art von Überwachungsmaßnahmen die Regierung bei dem Geheimgericht angefragt hat. Seitdem habe der Rechtsstreit zur Offenlegung von hunderten zuvor als geheim eingestuften Dokumenten geführt, die laut EFF unter anderem belegten, dass die NSA die gesammelten Daten missbraucht.

Richterin Rogers sehe es als erwiesen an, dass das Justizministerium Dokumente vollständig zurückhalte, obwohl es Teile davon freigeben müsse, schreibt Computerworld. Das Ministerium habe zudem nicht begründet, warum die Dokumente so viele Details über Quellen, Aktivitäten und Methoden enthielten, weswegen sie nicht offengelegt werden könnten. Die Unterlagen stammen aus den Jahren 2005 bis 2008.

„Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das öffentliche Interesse an den zurückgehaltenen Unterlagen erheblich ist“, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. „Die Reichweite und Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachung von weiten Teilen der Bevölkerung durch die Regierung ist ein Thema, das die Öffentlichkeit sehr interessiert und beunruhigt.“

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

2 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

3 Tagen ago