Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Studie (PDF) zur möglichen Schadstoffbelastung durch Laserdrucker veröffentlicht. Durchgeführt wurde sie von Wissenschaftlern aus Wilhelmshaven, Hamburg und Sankt Augustin. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass selbst hohe Druckleistungen in normal belüfteten Büroräumen nicht zu einer gesundheitlich bedenklichen Belastung mit ultrafeinen Partikeln, flüchtigen organischen Stoffen oder Tonerstaub führen.
Zu den Autoren der DGUV-Studie zählen die Chemiker Bernhard Varnskühler von der Unfallkasse des Bundes, Martin Wesselmann vom Bau-Institut Hamburg-Harburg, die Chemikern Ursula Elisabeth Adriane Fittschen vom Institut für Anorganische und Angewandte Chemie der Universität Hamburg sowie die Ingenieure Hartmut Georg und Arno Goebel vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV in Sankt Augustin. Grund für die neuerliche Untersuchung war letztlich ein Vorfall in der Justizverwaltung Niedersachsen: Nachdem bei einer Überprüfung im Herbst 2012 festgestellt wurde, dass die verwendeten Samsung-Drucker die kommenden Emissionswerte überschritten, wurden alle 4033 von der Behörde eingesetzten Druckgeräte verschrottet und ersetzt.
Die erste Überprüfung war aufgrund drei schwerer Krankheitsfälle im Amtsgericht Burgwedel durchgeführt worden. Sie sollte eigentlich ermitteln, ob sich die Erkrankungen auf Baumaterialien zurückführen ließen. Von den dabei routinemäßig untersuchten 13 Druckern vom Typ Samsung ML-3471ND überschritten zwölf den Grenzwert für die Emission von Feinstaubpartikeln.
Ärgerlich für Samsung war damals, dass die Prüfer einen erst künftig geltenden Grenzwert zur Beurteilung herangezogen hatten. Noch ärgerlicher ist aber, dass dieser Grenzwert (der Wert für die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel) keineswegs auf Grundlage aus medizinischer Sicht gewählter Werte beruht, sondern einfach darauf, was technisch machbar ist, wie die Autoren der jetzt vorgelegten DVGU-Studie erklären. Zum zweiten werden die Werte des Blauen Engels – auch die für ultrafeine Partikel (UFP) – absichtlich so gewählt, dass voraussichtlich lediglich ein Viertel der auf dem Markt befindlichen Geräte sie erfüllen kann: So soll das Umweltzeichen kontinuierlich für hohe Leistung stehen und ein Ansporn für Hersteller sein, in den technischen Fortschritt zu investieren.
„Obwohl der UFP-Prüfwert der RAL-ZU 171 bisweilen als Feinstaub-Grenzwert wahrgenommen wird […], handelt es sich nicht um einen Grenzwert im arbeitsschutzrechtlichen Sinn“, heißt es in der DVGU-Studie. Dennoch hatte bereits das Unterschreiten dieses Wertes zum Austausch der Druckgeräte in der Niedersächsischen Justizverwaltung geführt. Andere Behörden scheuten die damit verbundenen Kosten wohl zunächst und wollten Gewissheit haben, ob ein Austausch wirklich notwendig ist. Im Auftrag einer nicht näher genannten „großen Bundesbehörde“ wurden daher von den Autoren der Studie zwei von der Behörde zur Verfügung gestellte Drucker desselben Typs ausgiebig untersucht.
Die Messung wurde im Gegensatz zu früheren Untersuchungen nicht in einer Prüfkammer, sondern in einem realen Büro vorgenommen. Davon erhofften sich die Wissenschaftler, die beim Drucken erzeugten Partikel mit den im Büro ohnehin bereits vorhanden und denen der Außenluft vergleichen zu können. Zusammenfassend kommen sie zu dem Ergebnis, dass es sich auch mit den drei von ihnen verwendeten Testszenarien nicht belegen lässt, dass Laserdrucker beim Drucken gefährliche Mengen an Tonerstaub freisetzen. Wie auch frühere Untersuchungen bereits gezeigt haben, stammen die Emissionen zum größten Teil aus dem verwendeten Papier: „Beim Drucken riecht es nicht nach Ozon und auch nicht nach Toner, sondern nach erhitztem Papier.“
Die Studienautoren bringen Verständnis dafür auf, dass die Gutachter im Fall der Niedersächsischen Justizverwaltung gesundheitliche Risiken nicht ausschließen wollten, sei es doch immerhin denkbar, „dass es besonders empfindliche Menschen gibt, die auf einen gegebenenfalls noch nicht beschriebenen Parameter reagieren. Die Belastung der Raumluft bei der Benutzung des Samsung ML-3471ND bleibt jedoch nach den heute allgemein als wissenschaftlich akzeptierten Bewertungsschemata zur Prüfung der Innenraumlufthygiene im hygienisch einwandfreien Bereich.“
Anders gesagt: Die Justizverwaltung Niedersachsens hätte sich den Austausch der über 4000 Drucker und damit über eine Millionen Euro sparen können. Und Firmen oder Behörden, die dennoch Bedenken haben, können bei der turnusmäßig anstehenden Erneuerung des Geräteparks einfach darauf achten, Geräte mit den strengen Richtlinien des Blauen Engels zu erwerben.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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