Britische Regierung erlaubt Geheimdienst die Überwachung von Facebook- und Google-Nutzern

Der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) hat die Befugnis, die Internetkommunikation von Bürgern des Landes abzuhören, die über Server außerhalb Großbritanniens läuft. Das hat die Bürgerrechtsorganisation Privacy International mitgeteilt. Von der Massenüberwachung sind demnach unter anderem alle Facebook-, Google-, Twitter- und Youtube-Nutzer im Vereinigten Königreich betroffen.

Die Informationen stammen aus einer Erklärung, die Charles Farr, Director General des Office for Security and Counter Terrorism im Zusammenhang mit einer von Privacy International eingereichten Klage abgegeben hat. Die Bürgerrechtler hatten zusammen mit Amnesty International, der American Civil Liberties Union und sieben anderen Organisationen bei dem für Beschwerden über den Geheimdienst zuständigen Investigatory Powers Tribunal geklagt.

Darin erklärt Farr, die wahllose Überwachung der Facebook- und Google-Kommunikation britischer Bürger sei rechtmäßig, weil es sich um „externe Kommunikation“ handelt. „Eine Google-Suche von einer Person in Großbritannien beinhaltet unter Umständen eine Kommunikation zwischen dem Computer des Suchenden und einem Google-Web-Server außerhalb der britischen Inseln“, sagte Farr. In diesem Fall sei eine Suche eine externe Kommunikation. Die Regelung gelte auch E-Mail-Anbieter wie Google oder Yahoo, wenn E-Mails britischer Nutzer über deren Server außerhalb von Großbritannien geroutet würden.

„Das ist das erste Mal, dass die Regierung öffentlich dargelegt hat, wie sie ihrer Meinung nach die vagen britischen Überwachungsgesetze nutzen kann, um über das Abhörprogramm Tempora wahllos Kommunikation abzufangen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Privacy International.

Den Bürgerrechtlern zufolge wird nach britischen Recht zwischen interner und externer Kommunikation unterschieden. Der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) schreibe für interne Kommunikation einen Gerichtsbeschluss für eine einzelne Person oder Adresse vor. Externe Kommunikation dürfe wiederum sogar ohne Angaben von Gründen oder ohne einen konkreten Verdacht wahllos abgehört werden.

„Durch die Einstufung von Plattformen wie Facebook, Twitter und Google als ‚externe Kommunikation‘ werden britische Bürger des essentiellen Schutzes beraubt, der sonst für ihre Kommunikation gelten würde – und zwar nur, weil sie einen Dienst benutzen, der seinen Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs hat“, so Privacy International weiter.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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