Auch EU-Kommission unterstützt Microsoft im Kampf gegen US-Durchsuchungsbefehl

Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, hat die Bemühungen der US-Justiz kritisiert, einen Durchsuchungsbefehl für Microsofts irisches Rechenzentrum durchzusetzen. Der US-Konzern wehrt sich derzeit gegen die Herausgabe von E-Mails, die auf Servern in Dublin gespeichert sind. Reding zufolge verstößt der Durchsuchungsbefehl möglicherweise gegen internationales Recht.

Auf Nachfrage einer niederländischen Abgeordneten im Europaparlament sagte Reding, der Durchsuchungsbeschluss umgehe „vorhandene formale Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden, wie das gegenseitige Rechtshilfeabkommen.“

Microsoft argumentiert, dass die US-Regierung diese Kanäle benutzen sollte, um an Daten zu kommen, die außerhalb der USA gespeichert sind. Den Durchsuchungsbefehl verglich es in diesem Zusammenhang mit dem „Aufreißen der Tore“ seines irischen Rechenzentrums. Die USA versuchten, ihre Zuständigkeit über die eigene Gerichtsbarkeit hinaus auszuweiten, so Microsoft weiter. Dieser Einschätzung stimmte Reding zu.

„Die Kommission befürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze (und darauf basierende gerichtliche Anweisungen gegen Unternehmen) gegen internationales Recht verstoßen und den Schutz des Einzelnen verhindern, der in der Union garantiert ist“, sagte Reding. Für betroffene Firmen mit einer Niederlassung in der EU ergebe sich zudem ein rechtlicher Konflikt, da sie nicht nur an US-Recht, sondern auch an europäisches Recht gebunden seien.

Ähnlich hatten sich zuletzt auch Apple, Cisco, AT&T und Verizon geäußert. Sie schlugen sich im vergangenen Monat auf die Seite von Microsoft und reichten einen sogenannten Amicus-Curiae-Brief beim zuständigen Bezirksgericht des südlichen Distrikts von New York ein. Ein US-Durchsuchungsbefehl für im Ausland gespeicherte Daten führe möglicherweise zu einem Verlust des Vertrauens von Kunden in US-Cloudanbieter.

Die Anfrage der US-Strafverfolger steht im Zusammenhang mit Drogenermittlungen. Sie gilt dem Inhalt von E-Mails von Microsoft-Kunden. Der Durchsuchungsbefehl wurde im Dezember 2013 ausgestellt. Im April beantragte Microsoft, ihn für nichtig zu erklären. Dies wurde abgewiesen, da die Durchsuchung an sich in den USA stattfinden würde und US-Strafverfolger Microsofts Niederlassung im Ausland nicht betreten müssten. Den Electronic Communications Privacy Act (ECPA), der Grundlage für den Durchsuchungsbeschluss ist, sieht die US-Regierung als wichtiges Werkzeug für Online-Ermittlungen an.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Tipp: Sind Sie ein Fachmann in Sachen Cloud Computing? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago