Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, hat die Bemühungen der US-Justiz kritisiert, einen Durchsuchungsbefehl für Microsofts irisches Rechenzentrum durchzusetzen. Der US-Konzern wehrt sich derzeit gegen die Herausgabe von E-Mails, die auf Servern in Dublin gespeichert sind. Reding zufolge verstößt der Durchsuchungsbefehl möglicherweise gegen internationales Recht.
Auf Nachfrage einer niederländischen Abgeordneten im Europaparlament sagte Reding, der Durchsuchungsbeschluss umgehe „vorhandene formale Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden, wie das gegenseitige Rechtshilfeabkommen.“
Microsoft argumentiert, dass die US-Regierung diese Kanäle benutzen sollte, um an Daten zu kommen, die außerhalb der USA gespeichert sind. Den Durchsuchungsbefehl verglich es in diesem Zusammenhang mit dem „Aufreißen der Tore“ seines irischen Rechenzentrums. Die USA versuchten, ihre Zuständigkeit über die eigene Gerichtsbarkeit hinaus auszuweiten, so Microsoft weiter. Dieser Einschätzung stimmte Reding zu.
„Die Kommission befürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze (und darauf basierende gerichtliche Anweisungen gegen Unternehmen) gegen internationales Recht verstoßen und den Schutz des Einzelnen verhindern, der in der Union garantiert ist“, sagte Reding. Für betroffene Firmen mit einer Niederlassung in der EU ergebe sich zudem ein rechtlicher Konflikt, da sie nicht nur an US-Recht, sondern auch an europäisches Recht gebunden seien.
Ähnlich hatten sich zuletzt auch Apple, Cisco, AT&T und Verizon geäußert. Sie schlugen sich im vergangenen Monat auf die Seite von Microsoft und reichten einen sogenannten Amicus-Curiae-Brief beim zuständigen Bezirksgericht des südlichen Distrikts von New York ein. Ein US-Durchsuchungsbefehl für im Ausland gespeicherte Daten führe möglicherweise zu einem Verlust des Vertrauens von Kunden in US-Cloudanbieter.
Die Anfrage der US-Strafverfolger steht im Zusammenhang mit Drogenermittlungen. Sie gilt dem Inhalt von E-Mails von Microsoft-Kunden. Der Durchsuchungsbefehl wurde im Dezember 2013 ausgestellt. Im April beantragte Microsoft, ihn für nichtig zu erklären. Dies wurde abgewiesen, da die Durchsuchung an sich in den USA stattfinden würde und US-Strafverfolger Microsofts Niederlassung im Ausland nicht betreten müssten. Den Electronic Communications Privacy Act (ECPA), der Grundlage für den Durchsuchungsbeschluss ist, sieht die US-Regierung als wichtiges Werkzeug für Online-Ermittlungen an.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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