Die BBC hat die Entscheidung Googles kritisiert, einen sieben Jahre alten Artikel seines Wirtschaftsredakteurs Robert Preston in Europa aus den Suchergebnissen zu entfernen. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Nutzern ein Recht auf Vergessen zusichert. Wieso der Blogeintrag mit dem Titel „Merrill’s Mess„, der sich mit Stan O’Neal, Chairman der Investmentbank Merrill Lynch befasst, beanstandet wurde, ist nicht bekannt.
Am 2. Juli hatte Google die BBC über die Löschung informiert. „Wir sind überrascht, dass das die Folge des EuGH-Urteils ist und beunruhigt über die Auswirkungen der Löschung von dieser Art von Informationen“, kommentierte ein Sprecher der BBC.
In einem neuen Blogeintrag äußerte Preston anfänglich die Vermutung, O’Neal habe sich bei Google beschwert, da er die einzige in dem ursprünglichen Artikel genannte Person sei. In einem Nachtrag weist er allerdings darauf hin, dass eine Suche nach O’Neals Namen weiterhin zu dem beanstandeten Artikel führt. Daraus folgert er, dass eine in den Kommentaren genannte Person der Beschwerdeführer sein muss.
Graham Cluley, Sicherheitsexperte bei Sophos, warnt in dem Zusammenhang vor dem Streisand-Effekt. Damit wird das Phänomen bezeichnet, dass der Versuch, eine öffentlich zugängliche Information zu löschen, das öffentliche Interesse weckt und damit genau zum Gegenteil führt, nämlich zu einer Verbreitung der Information.
„Möglicherweise werden sogar Websites geschaffen, mit dem Ziel, die Links zu Seiten, die Google entfernen musste, zu sammeln und zu archivieren“, sagte Cluley im Gespräch mit CNET. „Das Urteil scheint offen gesagt lächerlich zu sein, aber das Tor wurde geöffnet und selbstverständlich wird Google gezwungen sein, immer mehr Artikel aus seinen Suchergebnissen zu entfernen.“
„Was wir hier erleben ist, dass die physische Welt versucht, mit der digitalen Welt, in der wir heute alle Leben, klarzukommen“, ergänzte Cluley. „Das wird chaotisch werden.“
Rik Ferguson, Vizepräsident für Sicherheitsforschung bei Trend Micro, hält das Argument, das Recht auf Vergessen werde für Zensurzwecke missbraucht, für unangebracht. „Google hat nie und wird meines Wissens nach auch nie offenlegen, auf welche Suche sich eine Entscheidung bezieht“, sagte Ferguson. Da die Suche nach „Stan O’Neal“ weiterhin den fraglichen Artikel liefere, könne keine Rede davon sein, dass Informationen über eine Person des öffentlichen Lebens zensiert würden.
Auch Ferguson geht davon aus, dass ein Kommentator seine Bemerkungen zu dem Artikel bereut. Die BBC biete keine Möglichkeit an, einen eigenen Kommentar zu löschen. Deswegen habe der Betroffene keine andere Wahl gehabt, als zu verlangen, dass der Artikel nicht mehr im Zusammenhang mit seinem Namen erscheine. Das sei „richtig und angemessen“, so Ferguson weiter.
Wie Reuters berichtet, hat Google nach einer Beschwerde des Guardian die Entscheidung zurückgenommen, mehrere Links zu Artikeln der britischen Zeitung zu löschen. Dabei ging es um eine Falschaussage eines Fußballschiedsrichters zu einer Strafstoßentscheidung. Auch hier ist laut Reuters unklar, wer die Entfernung des Artikels ursprünglich beantragt hatte. Die Links zum fraglichen Artikel der BBC seien aber nicht wiederhergestellt worden.
[mit Material von Luke Westaway, News.com]
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