Google blockt falsch adressierte E-Mail von Goldman Sachs

Google hat auf Aufforderung der Investmentbank Goldman Sachs eine falsch adressierte E-Mail mit vertraulichen Kundendaten blockiert. Die Bank hatte zuvor eine gerichtliche Anordnung beantragt, um den Zugriff auf die Nachricht sperren zu lassen. Dieser Forderung kam Google jetzt offenbar nach, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.

Gegenüber News.com erklärte ein Sprecher von Goldman Sachs, dass man nun die permanente Löschung der fraglichen E-Mail anstrebe. Dazu werde man einen weiteren Gerichtsbeschluss beantragen. Der betroffene E-Mail-Account sei noch nicht für den Zugriff auf die falsch versandte Nachricht genutzt worden und es seien keine Kundeninformationen kompromittiert worden, betonte der Sprecher der Bank.

Google selbst hat den Vorfall bisher nicht kommentiert. Ein Unternehmenssprecher erklärte auf Nachfrage lediglich, dass man sich nicht zu laufenden Rechtsstreits oder bestimmten Konten äußere.

Die falsch adressierte E-Mail war am 23. Juni von einem Goldman-Sachs-Dienstleister versendet worden. Sie enthielt einen Bericht mit „hochvertraulichen Broker-Konteninformationen“. Eine Mitarbeiterin wollte die Nachricht eigentlich an einen Empfänger mit der E-Mail-Endung „@gs.com“ schicken, eine der E-Mail-Domänen von Goldman Sachs, doch stattdessen ging sie versehentlich an eine „@gmail.com“-Adresse.

Goldman Sachs wollte durch die beantragte Löschung der Nachricht nach eigenen Angaben eine „unnötige und gewaltige“ Datenschutzverletzung vermeiden, wie Reuters schreibt. Google habe zwar von Anfang an seine Bereitschaft zur Kooperation signalisiert, aber zunächst eine gerichtliche Anordnung verlangt.

Damit wollte Google offenbar einen Präzedenzfall verhindern, der es Organisationen oder Einzelpersonen künftig ermöglichen könnte, das Unternehmen dazu zu verpflichten, verfängliche oder einfach nur unangenehme E-Mails nachträglich zu löschen. Außerdem vertrauen Googles Anwender nicht nur darauf, dass sich der Konzern an das Gesetz hält, sondern auch den Datenschutz achtet. Die Durchsuchung und Löschung von Nachrichten aus dem Posteingang eines Gmail-Nutzers – ungeachtet des Inhalts dieser Nachrichten – ohne erforderlichen Gerichtsbeschluss hätte das Vertrauen der Nutzer untergraben.

[mit Material von Ben Fox Rubin, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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