Tausende deutsche Internetnutzer erhalten derzeit per E-Mail Filesharing-Abmahnungen, in denen sie zur Zahlung von bis zu 500 Euro aufgefordert werden. Bei den Schreiben im Namen bekannter Abmahnkanzleien handelt sich jedoch um Fälschungen. Deshalb sollte man keinesfalls die angehängte ZIP-Datei öffnen, die höchstwahrscheinlich Schadsoftware enthält.
Laut dem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke wird in den gefälschten Abmahnungen stets auf einen Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes verwiesen und die Zahlung von etwa 200 bis 500 Euro verlangt. Unterzeichnet seien sie mit den Namen echter Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse & Partner oder Daniel Sebastian.
„Daher gehen viele vermeintlich Abgemahnte von der Echtheit dieser E-Mails aus“, erklärt Rechtsanwalt Solmecke. „Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake-Abmahnung bekommen haben.“ Eine ähnlich große Fake-Abmahnwelle habe es zuletzt nur in der Folge der (echten) Redtube-Abmahnungen gegeben. Da die Machart dieser Welle sehr ähnlich sei, könnten auch die Verfasser identisch sein.
Erkennen lassen sich die gefälschten Abmahnungen etwa daran, dass nicht wie üblich eine Unterlassungserklärung verlangt wird, dafür aber eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden. Ein weiteres Indiz ist die Aufforderung, die anghängte ZIP-Datei zu öffnen. Außerdem werden Abmahnungen in der Praxis nur äußerst selten per E-Mail verschickt, auch wenn sie theoretisch auch so wirksam sind.
Kanzleien, in deren Namen die falschen Abmahnungen verschickt wurden, sind inzwischen um Aufklärung bemüht. So schreibt beispielsweise Sasse & Partner: „Am 07.07.2014 erhielten wir um 10.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird, in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens unserer Rechtsanwaltskanzlei Spam beziehungsweise Viren zu verbreiten. Der oder die Täter geben hierbei vor, dass ein Musikalbum unter einer IP-Adresse heruntergeladen worden sei und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung verschiedener ‚Strafbeträge‘ auf.“ Die Kanzlei kündigte an, umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden rät Betroffenen dazu, die E-Mail schlicht zu löschen und auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. „Rufen Sie bitte auch nicht bei der angegebenen Rufnummer an. Hierbei handelt es sich um Privatanschlüsse, die nun auch nicht zusätzlich belästigt werden müssen“, so der Partner der Kanzlei Werdermann von Rüden, die über das Portal abmahnhelfer.de nach eigenen Angaben jährlich tausende echte Filesharing-Abmahnungen abwehrt.
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