US-Internetkonzerne setzen sich für Erhalt der Netzneutralität ein

Die Internet Association, ein Verband von 36 US-Internet- und Technologiefirmen, hat erneut Pläne der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) abgelehnt, es Telekommunikations- und Breitbandanbietern zu erlauben, Datenverkehr in ihren Netzwerken gegen Gebühr zu priorisieren. Das geht aus einer am Montag bei der FCC eingereichten Stellungnahme (PDF) hervor. Dem Branchenverband gehören und anderem Amazon, Ebay, Facebook, Google, Netflix, PayPal, Twitter und Yahoo an.

Derzeit arbeitet die FCC an neuen Richtlinien für den Schutz eines offenen Internets. Allerdings hat der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler vorgeschlagen, für bestimmte Inhaltsanbieter eine kostenpflichtige „Überholspur“ einzurichten. Kritiker befürchten, dass sich dadurch die Internetdienste für Kunden, die keinen Aufpreis bezahlen wollen, verlangsamen könnten.

„Das Internet wird durch Breitbandanbieter bedroht, die das offene Internet in eine Plattform mit kostenpflichtiger Priorisierung verwandeln wollen, die mehr dem Kabelfernsehnetz als dem heutigen Internet ähneln würde“, heißt es in der Stellungnahme der Internet Association.

Unter Netzneutralität ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte und -Sender zu verstehen. Ihre Befürworter argumentieren, dass eine Bevorzugung zahlender Anbieter die bestehende Hierarchie untermauern, also großen Firmen einen massiven Vorteil gegenüber kleinen und Start-ups geben würde.

Eine neue Regelung wurde notwendig, nachdem ein Bundesberufungsgericht in Washington im Januar die zuvor aufgestellten Regeln für die Netzneutralität für ungültig erklärt hatte. Die FCC habe zwar regulatorische Befugnisse in diesem Bereich, könne die Netzneutralität aber nicht durchsetzen – aufgrund der von ihr selbst vorgenommenen Einstufung der Breitbandanbieter als Informationsanbieter.

Der von Wheeler erarbeitete und von der FCC im Mai angenommene Entwurf sieht zwar eine kostenpflichtige Überholspur vor, Internet Service Provider sollen aber auch dazu verpflichtet werden, eingehenden Traffic generell weder zu verlangsamen noch zu blockieren. Außerdem will die FCC ihnen untersagen, sich „wirtschaftlich unangemessen“ zu verhalten. Das bedeutet, dass sie die Verbreitung legaler Inhalte nicht behindern und auch den Traffic eines Anbieters nicht gegenüber dem eines anderen bevorzugen dürfen.

[mit Material von Ben Fox Rubin, News.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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