Das Bundeskartellamt hat angeblich einen 30-seitigen Entwurf zur Regulierung von Google und anderen Internetkonzernen erarbeitet. Das berichtet TechCrunch unter Berufung auf die Sunday Times, der eine Kopie des Dokuments vorliegt. Demnach will die deutsche Kartellbehörde Google künftig wie ein Versorgungsunternehmen behandeln, was ihr automatisch mehr Befugnisse gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber verleihen würde.
Dem Bericht zufolge würden dann beispielsweise für die Preise von Anzeigen in Suchergebnissen dieselben Regeln gelten wie für Gas- und Wasserpreise. Ein weiterer Vorteil wäre, dass sich das Bundeskartellamt nicht mit Details zu Googles Suchalgorithmus beschäftigen und das Unternehmen zwingen müsste, diesen zu ändern.
TechCrunch zufolge ist es nicht das erste Mal, dass der 30-seitige Entwurf in den Medien erwähnt wird. Anfang Juli habe bereits das Magazin Der Spiegel davon berichtet. Demnach wäre die Einstufung von Google als Versorgungsunternehmen eine „Notlösung“ für den Fall, dass alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.
Das Kartellamt hat sich auch schon früher mit großen Technologiefirmen angelegt. Im November 2013 stellte es ein Verfahren gegen Amazon ein, nachdem der Online-Händler den Forderungen der Behörde vollständig nachgekommen war. Er strich eine Klausel aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die externe Händler benachteiligte. Sie untersagte es ihnen, Waren an andere Stelle günstiger zu verkaufen.
Auch andere deutsche Behörden haben Google ins Visier genommen. Bundesjustizminister Heiko Maas schlug Ende Juni in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Entflechtung des Internetkonzerns vor. „Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Markts abdeckt. Da wären Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, sagte Maas.
Die in Bonn ansässige Monopolkommission, die der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium zur Seite steht, hat in ihrem jüngsten Hauptgutachten jedoch zur „Besonnenheit im Umgang mit Internetdiensten“ gemahnt. Eine „Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums erscheint auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisbasis (noch) nicht angezeigt“, heißt es in einer vor einer Woche veröffentlichten Pressemitteilung (PDF). Die Kommission räumt allerdings ein, dass eine „vertiefte Analyse“ möglicher Probleme in den Bereichen Daten-, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz noch ausstehe.
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