Bundesnetzagentur erleichtert Telekom-Wettbewerbern den Breitbandausbau

Die Bundesnetzagentur will Wettbewerbern der Deutschen Telekom bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmeranschlussleitung (letzte Meile) einräumen, um ihnen den Breitbandausbau zu erleichtern. Dazu hat sie zum 1. September die Grenze für die Errichtung zusätzlicher Kabelverzweiger auf dem sogenannten Verzweigungskabel von 1 auf 30 MBit/s angehoben. Die Kabelverzweiger sind die grauen Kästen am Straßenrand, von denen das letzte Stück Kupferkabel zum Endkunden läuft. Damit können die alternativen Netzbetreiber ihre aktive Technik näher zum Verbraucher bringen, so dass über die verbleibende – und dann um einiges kürzere – Kupferstrecke deutlich höhere Bandbreiten möglich sind.

Die Maßnahme soll insbesondere den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten vorantreiben. In diesem Umfeld erhalten Wettbewerber der Telekom damit nämlich zugleich bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können.

„Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.

Außerdem ist vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese für die Übertragung hoher Bandbreiten tauglich zu machen. Davon profitieren insbesondere Hausanschlüsse, die aus historischen Gründen an einen weiter entfernten Kabelverzweiger angeschlossen sind, obwohl später ein näher gelegener im Ort errichtet wurde.

Die von Mitbewerbern geforderte Möglichkeit zur Änderung der Signalrichtung bei der Übertragung von DSL konnte laut Bundesnetzagentur aufgrund der Gefahr von Störungen im Netz nicht angeordnet werden. Die Regulierungsbehörde betont zudem, dass sie darauf geachtet habe, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom den Einsatz der Vectoring-Technik nicht behindern.

Das niedersächsische Unternehmen EWE Tel hatte im Mai die Bundesnetzagentur angerufen, weil es sich mit der Deutschen Telekom vertraglich nicht einigen konnte. Die Behörde ist nun überwiegend den Vorschlägen von EWE TEL gefolgt. Dessen Geschäftsführer Norbert Westfal begrüßt die Entscheidung daher erwartungsgemäß. Allerding können sich auch die anderen Wettbewerber freuen. Denn laut Bundesnetzagentur kommt der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu: Falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen, können andere Wettbewerber die neuen Zugangsbedingungen nun ebenfalls anordnen lassen.

„Die Bundesnetzagentur hat die Chance ergriffen, den zahlreichen lokalen und regionalen Netzbetreibern in Deutschland neue und innovative Instrumente an die Hand zu geben, um auch unterversorgte und insbesondere ländliche Regionen zu überschaubaren Kosten mit schnellem Breitband versorgen zu können“, lobte Ralf Kleint, Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). Sein Amtskollege Peer Knauer vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) betonte: „Wir können die Breitbandziele der Bundesregierung nur in einem gemeinsamen Kraftakt realisieren. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist daher das richtige Signal für die Zukunft und eine wichtige Weichenstellung im Sinne der Verbraucher.“

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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