Die EU-Kommission hat in Zusammenhang mit von Verbraucherschützern geforderten Änderungen an In-App-Verkäufen Kritik an Apple geübt. Wie sie mitteilt, hat Apple „bisher leider keine konkreten und umgehenden Lösungsvorschläge vorgelegt“. Außerdem gebe es von dem iPhone-Hersteller für die Umsetzung eventueller Änderungen „bislang keine festen Zusagen und keinen Zeitplan“.
Zu den im Februar in einem Positionspapier formulierten Forderungen gehört, dass Spiele, die als „kostenlos“ angeboten werden, die wahren Kosten nicht verschleiern dürfen. Zudem dürfen Kinder nicht dazu verleitet werden, Produkte zu kaufen, oder einen Erwachsenen dazu zu bringen, diese für sie zu kaufen.
Nach Ansicht der EU müssen die App-Entwickler ihre Kunden auch besser über die Zahlungsmodalitäten informieren. Eine automatische Abbuchung per Voreinstellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers lehnt Brüssel ebenfalls ab. Des Weiteren sollen Händler eine E-Mail-Adresse angeben, damit Verbraucher sie bei Fragen oder Beschwerden kontaktieren können.
Über das in EU-Vorschriften geregelte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden waren Apple, Google und einschlägige Verbände aufgefordert worden, EU-weite Lösungen für die aufgetauchten Probleme vorzulegen. Bisher ist auf Unternehmensseite aber offenbar nur Google dieser Aufforderung nachgekommen.
Anders als Apple habe der Internetkonzern inzwischen zahlreiche Änderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen, so die EU-Kommission weiter. Dazu zählt der völlige Verzicht auf die Verwendung des Wortes „free“ oder „kostenlos“, wenn Spiele In-App-Käufe umfassen. Google plant auch Leitlinien für App-Entwickler, um „direkte Aufforderungen an Kinder“ im Sinne des EU-Rechts auszuschließen. Außerdem hat der Internetkonzern seine Stanardvoreinstellung so angepasst, dass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss, sofern der Verbraucher diese Einstellungen nicht von sich aus verändert.
Apple habe hingegen bisher nur zugesichert, sich mit den Kritikpunkten zu befassen. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden wollen ihre Gespräche mit dem iPhone-Hersteller fortsetzen, damit dieser „detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert“.
Nach eigener Aussage hat Apple jedoch schon längst sichergestellt, dass jede App mit In-App-Käufen deutlich gekennzeichnet ist. iOS verfüge zudem über eine effiziente Kindersicherung, die mehr Möglichkeiten als die Konkurrenz biete und im Herbst um zusätzliche Funktionen ergänzt werde. Wenn ein Kunde Probleme mit iTunes- oder App-Store-Einkäufen habe, könne er sich unter reportaproblem.apple.com direkt an Apple wenden.
Anfang des Jahres hatte Apple einen ähnlichen Streit mit der Federal Trade Commission (FTC) um nicht autorisierte In-App-Käufe mit einem Vergleich beigelegt. Seinen Kunden musste das Unternehmen aus Cupertino mindestens 32,5 Millionen Dollar erstatten. Zudem wurde es verpflichtet, das Abrechnungsverfahren zu ändern und sicherzustellen, dass es zu jedem Einkauf die „ausdrückliche Zustimmung“ des Nutzers erhält.
Kurz darauf schwärzte Apple dann Google wegen dessen In-App-Verkaufspraktiken bei der FTC an, wie erst kürzlich bekannt wurde. Die US-Handelsbehörde reichte vergangene Woche auch Klage gegen Amazon ein, weil der Onlinehändler Eltern mehrere Millionen Dollar für nicht autorisierte In-App-Käufe in Rechnung gestellt haben soll, die Kinder auf Mobilgeräten getätigt haben. Sie fordert von Amazon, den betroffenen Kunden das Geld zu erstatten.
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