Datenschützer haben in den USA einen Teilerfolg gegen Google erzielt. Trotz mehrerer Versuche, ihre Klage abweisen zu lassen, muss sich der Internetkonzern in den USA nun wegen seiner 2012 geänderten Datenschutzrichtlinien vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Nutzer getäuscht zu haben, indem er Nutzerdaten produktübergreifend zusammenfasste und sie ohne Zustimmung der Anwender an Anzeigenkunden weitergab.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, lehnte der zuständige Richter Paul Grewal am Montag Googles Antrag auf Abweisung der Klage ab. Damit steht einer Verhandlung vor dem Bundesgericht im kalifornischen San Jose nichts mehr im Weg.
In der schon im März 2012 eingereichten Klage wird behauptet, „Google sammelt nun persönliche Informationen von Verbrauchern ohne deren Zustimmung“ und „hat keine einfache, effiziente Opt-out-Methode vorgelegt“. Am Montag entschied Richter Grewal nun, dass das Unternehmen zu den Vorwürfen des Vertragsbruchs und des Betrugs vor Gericht Stellung nehmen muss.
Zugleich wies Grewal aber darauf hin, dass es eine knappe Entscheidung war, die Klage nicht vollständig abzuweisen. Manche Teile hat er nicht für das Verfahren zugelassen. Dazu zählen Ansprüche von Nutzern, die ihr Android-Gerät nicht weiter verwendet haben, nachdem Google seine Datenschutzrichtlinie geändert hatte. „Wie Rocky sich nach Apollos Aufwärtshaken in der 14. Runde wieder aufgerappelt hat, so hat auch die Beschwerde der Kläger viel Schaden einstecken müssen, sich aber gerade noch auf den Beinen halten können“, zitiert Reuters aus Grewals Urteilsbegründung.
Der Fall geht auf die Anfang 2012 vorgenommenen Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie zurück. Mit ihr hatte Google die bis dahin geltenden rund 60 Einzelregelungen gebündelt und sich vorbehalten, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen. „Kurz gesagt: Wir behandeln Sie als einen einzelnen Nutzer bei all unseren Produkten, was eine einfache und intuitivere Google-Erfahrung bedeutet“, erklärte Googles damalige Datenschutzbeauftragte Alma Whitten im Frühjahr 2012. Datenschützer argumentieren hingegen, dass sich das Unternehmen auf diese Weise nur bessere Werbemöglichkeiten verschaffen wollte.
Schon im Oktober 2012 hatte die EU Änderungen an Googles Datenschutzrichtlinie gefordert. Die Ermittlungen der einzelnen Landesbehörden koordinierte die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Information et des Libertés (CNIL), die schließlich im Januar 2014 ein Bußgeld von 150.000 Euro gegen Google verhängte.
Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar kündigte Mitte Mai an, erneut gegen Google vorgehen zu wollen. Der Internetkonzern verstößt seiner Ansicht nach mit der Sammlung von Daten ohne Zustimmung der Nutzer gegen deutsche Datenschutzgesetze.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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