Recht auf Vergessen: EU bestellt Google ein

Google, Microsoft und Yahoo haben gestern mit der EU-Kommission über das vom Europäischen Gerichtshof geforderte „Recht auf Vergessen“ gesprochen. Das berichtet Reuters. Der Agentur zufolge gehen Googles Maßnahmen zum Schutz der Anwender den EU-Vertretern nicht weit genug. Darüber wollen sie mit den führenden Suchanbietern sprechen.

Vor allem geht es der Kommission darum, dass Google seine Suchergebnisse speziell für Europa anpasst. Über google.com sind die in Europa unsichtbaren Inhalte also weiter auffindbar. Google argumentiert laut Reuters, das EuGH-Urteil gelte schließlich nur für den europäischen Raum.

Das Wall Street Journal hatte schon letzte Woche über das geplante Treffen berichtet. Über das Ergebnis der Gespräche ist noch nichts bekannt.

Auch Microsoft und Yahoo sollen sich bei dem Treffen informiert haben, welche Erwartungen die EU hat. Microsoft stellte in diesem Monat schon – ähnlich wie zuvor Googleein Formular bereit, das EU-Bürgern Löschanträge für persönlichkeitsverletzende Suchmaschineneinträge ermöglicht. Wie viele bisher eingegangen sind und ob es mit der Entfernung von Links begonnen hat, hat es noch nicht mitgeteilt.

Bei Google werden die ersten als persönlichkeitsverletzend betrachteten Links seit Ende Juni ausgeblendet. Zudem erscheint bei jeder Suche nach einem Eigennamen am Ende der Seite ein Hinweis: „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt.“ Er wird durch einen Link auf eine Informationsseite zum EuGH-Urteil ergänzt.

Das Urteil des EuGH vom Mai macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Das Urteil geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

2 Tagen ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

2 Tagen ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

2 Tagen ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

3 Tagen ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

3 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

3 Tagen ago