Der US-Kongress hat ein Gesetz namens „Unlocking Consumer and Wireless Competition Act“ verabschiedet, das Smartphone-Käufern das Recht auf Entsperren ihres Geräts ohne Zustimmung des Providers gibt. Damit es in Kraft tritt, muss Präsident Barack Obama es noch unterzeichnen – eine reine Formalität. Der Senat hatte am 14. Juli seine Zustimmung gegeben.
Im Oktober 2012 hatte die Library of Congress entschieden, der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sei so auszulegen, dass das Entsperren von providergebundenen Handys illegal ist. Diese Entscheidung war wenig populär, und Bürger forderten etwa per Petition das Recht auf Entsperren ihrer Hardware zurück. Präsident Obama ließ über seinen Internet-Berater R. David Edelman wissen, wenn es nach im gehe, „sollten weder Strafrecht noch technische Sperren Bürger von einem Providerwechsel abhalten, wenn sie nicht mehr durch einen Vertrag oder andere Verpflichtungen gebunden sind.“
Anfang 2014 erleichterten die Federal Communications Commission und die großen Carrier wie AT&T, Sprint, T-Mobile, US Cellular sowie Verizon Wireless das Entsperren technisch. Formal blieb es jedoch verboten.
Auf der Petitionssite We the People findet sich bereits eine Erklärung von Präsident Barack Obama, in der er das Votum des Kongresses als Schritt hin zu mehr „Flexibilität und Auswahl“ für Verbraucher begrüßt. Seine Regierung habe auch andere Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Mobilfunkbereich nicht durch Gesetze zum Schutz des Urheberrechts ausgehöhlt wird.
Netzsperren, auch SIM-Lock genannt, sollen verhindern, dass Käufer subventionierter Geräte vor Vertragsablauf zu einem anderen Netzanbieter wechseln. Das ist für die USA besonders relevant, da dort kaum unsubventionierte Geräte verkauft werden. Sie erlöschen im Anschluss aber nicht von selbst. Auch nach Ablauf der Vertragsbindung von üblicherweise 12 oder 24 Monaten ist etwa in Österreich noch mit Gebühren zu rechnen, will der Kunde die Sperre aufheben, um den Provider zu wechseln.
Als Extrembeispiele für die Rechtsprechung zu SIM-Locks nennt Wikipedia Finnland und Ungarn: In Finnland seien SIM-Locks grundsätzlich verboten, in Ungarn dagegen sei eine solche Sperre der Normalfall und das Entsperren verboten.
[mit Material von Steven J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]
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