Google hat einen öffentlichen Aufruf gestartet und bittet seine Nutzer um Stellungnahmen und Fachbeiträge zum Thema „Recht auf Vergessen“. Hintergrund ist das im Mai ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Google unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen muss. Die eingehenden Beiträge will Googles Experten-Beirat prüfen, um Personen auszuwählen, die ihre Erkenntnisse dem Beirat persönlich darlegen sollen.
Konkret sucht der Internetkonzern nach Beiträgen zu sieben Themengebieten. Unter anderem geht es darum, ob Website-Betreiber über Löschanfragen zu ihren Inhalten informiert werden sollen. Des Weiteren will Google klären, ob Privatpersonen das Recht zugestanden werden soll, die Entfernung von Links zu Informationen zu verlangen, die von Behörden veröffentlicht wurden.
Darüber hinaus ist es Google wichtig zu erfahren, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten. Es sucht aber auch nach Kriterien, die helfen könnten, Inhalte von öffentlichem Interesse gegenüber anderen Inhalten abzugrenzen. Auch das Recht auf Privatsphäre einer Person des öffentlichen Lebens ist Google zufolge nicht ausreichend definiert.
Schließlich sieht das Unternehmen aus Mountain View noch Diskussionsbedarf bei der Frage, ob das Recht auf Vergessen verfahrenstechnische Fragen zu den Verantwortungsbereichen von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen aufwirft. Zudem bittet Google um eine Bewertung des Rechts der Öffentlichkeit auf Informationen, wenn es um Erfahrungsberichte zu gewerblichen und professionellen Angeboten oder Dienstleistungen geht.
Nutzer haben allerdings nur bis 11. August Zeit, eine Stellungnahme über Googles Webformular einzureichen. Danach sollen alle Beiträge geprüft werden. Die öffentlichen Präsentationen finden zwischen Anfang September und Dezember in den Hauptstädten mehrerer EU-Mitglieder statt, darunter auch Berlin (14. Oktober).
Dem Experten-Beirat gehören neben Executive Chairman Eric Schmidt und Chief Legal Officer David Drummond auch Wikipedia-Gründer James Wales, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar an. Vor knapp drei Wochen wurde zudem die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in das Gremium berufen.
Google hat das Urteil des EuGH zwar kritisiert, versucht aber auch, die Anweisungen des Gerichts umzusetzen. Bis zum 18. Juli hat es nach eigenen Angaben 91.000 Löschanfragen erhalten, die mehr als 328.000 Websites betreffen. Bisher entfernt Google nur Links in seinen europäischen Suchmaschinen – über google.com lassen sich die Inhalte weiterhin finden.
Der Aufruf ist möglicherweise eine Reaktion auf ein Treffen zwischen der EU-Kommission und Vertretern von Google, Microsoft und Yahoo in der vergangenen Woche. Dabei ging es ebenfalls um das Recht auf Vergessen. Angeblich gehen der EU Googles Maßnahmen zum Schutz der Anwender nicht weit genug. Sie kritisiert, dass das Unternehmen seine Suchergebnisse nur in Europa anpasst. Google argumentiert laut der Nachrichtenagentur Reuters, das EuGH-Urteil gelte schließlich nur für den europäischen Raum.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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