Wikipedia veröffentlicht Google-Löschanträge

Die Wikimedia Foundation, Herausgeber der Online-Enzyklopädie Wikipedia, hat ihren ersten Transparenzbericht vorgelegt. Er enthält auch Details zu Löschanträgen, die Google in Bezug auf Wikipedia-Artikel erhalten hat. Demnach hat der Internetkonzern insgesamt 57 Links zu Inhalten von Wikipedia aus dem Index seiner europäischen Suchmaschinen entfernt.

Mehr als 50 Löschanfragen betreffen Artikel der niederländischen Wikipedia-Ausgabe. Darüber hinaus wurden jeweils zwei Links zu Beiträgen in Italienisch und Englisch entfernt. „Wir wissen nicht, wer die Entfernung beantragt hat“, teilte die Wikimedia Foundation mit. „Uns sind Verfahren anderer Suchmaschinen oder Zahlen zu Löschanträgen, die sie erhalten und umgesetzt haben, nicht bekannt“, teilt die Wikimedia Foundation mit.

Die Stiftung hat den Transparenzbericht auch benutzt, um die von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales geäußerte Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen, das die Grundlage für die Löschanträge bildet, zu wiederholen. „Menschen den Zugang zu relevanten und neutralen Informationen zu verweigern, widerspricht dem Ethos und den Werten der Wikimedia-Bewegung“, schreiben Geoff Brigham, General Counsel der Wikimedia Foundation, und seine Kollegin Michelle Paulson in einem Blogeintrag.

Da Suchmaschinen nicht verpflichtet seien, betroffene Websites über die Entfernung von Links zu informieren, hätten andere Suchmaschinen möglicherweise ohne Wissen der Wikimedia Foundation Links aus ihren Ergebnissen gestrichen. „Das Fehlen transparenter Richtlinien und Verfahren ist nur einer von vielen Fehlern in dem europäischen Urteil“, heißt es weiter in dem Blogeintrag.

Das Urteil des EuGH „untergräbt die Möglichkeit, online frei auf akkurate und überprüfbare Berichte zuzugreifen“, sagte laut The Next Web Lila Tretikov, Executive Director der Wikimedia Foundation. Der EuGH habe seine Verantwortung abgegeben, dass EU-Bürger in der Lage seien, Informationen zu suchen und zu erhalten. Sie warnte zudem vor „Gedächtnislücken“, wenn es möglich sei, „unbequeme Informationen“ einfach verschwinden zu lassen. „Als Folge verschwinden akkurate Suchergebnisse in Europa, ohne echte Beweise, ohne rechtliche Überprüfung und ohne Einspruchsmöglichkeit.“

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Im Mai hatte der EuGH entschieden, dass Suchmaschinen unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen. Google hat das Urteil zwar ebenfalls kritisiert, versucht aber auch, die Anweisungen des Gerichts umzusetzen. Bis zum 18. Juli hat es nach eigenen Angaben 91.000 Löschanfragen erhalten, die mehr als 328.000 Websites betreffen. Bisher entfernt Google nur Links in seinen europäischen Suchmaschinen – über google.com lassen sich die Inhalte weiterhin finden.

Zudem sieht der Internetkonzern zu Details der Entscheidung offenbar noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ende Juli forderte Google seine Nutzer auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Sie sollen von Googles Experten-Beirat geprüft werden. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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