Google und Microsoft unterstützen Facebook im Kampf gegen Massenanfrage nach Nutzerdaten

Facebook hat im Kampf gegen eine gerichtliche Anordnung, wonach es Behörden Zugriff auf persönliche Daten von 381 Nutzern geben musste, Unterstützung erhalten. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat die American Civil Liberties Union (ACLU) einen sogenannten Amicus-Curiae-Brief beim zuständigen Gericht im US-Bundesstaat New York eingereicht, der auch von mehreren Technologiefirmen unterzeichnet wurde, darunter Dropbox, Foursquare, Google, Kickstarter, LinkedIn, Meetup, Microsoft, Twitter, Tumblr und Yelp.

Das Social Network geht gegen die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts vor, obwohl der Durchsuchungsbefehl bereits vollstreckt wurde. Es will weitere Massenanfragen verhindern. Zudem will es laut WSJ erreichen, dass die Daten von Nutzern, gegen die keine Anklage erhoben wurde, zurückgegeben oder vernichtet werden. Von den 381 Facebook-Nutzern wurden später nur 62 belangt.

Der für den Bezirk Manhattan zuständige Staatsanwalt hatte im Juli 2013 den Durchsuchungsbefehl erhalten. Eine erste Beschwerde Facebooks hatte das Gericht abgewiesen und dem Unternehmen untersagt, seine Nutzer über die Herausgabe ihrer Daten zu informieren. Erst im Juni 2014 war die sogenannte Gag Order aufgehoben worden, woraufhin Facebooks Chefjurist eine Stellungnahme veröffentlichte.

Die ACLU argumentiert nun in ihrem Schriftsatz, dass Facebook-Konten nicht als eine einzige Informationsquelle angesehen werden sollten, so das WSJ weiter. Facebook sei eine „Pinnwand, ein E-Mail-Dienst, ein Tagebuch, ein Kalender, ein Fotoalbum, ein Video-Archiv und viel mehr“, schreibt die ACLU. Es könne „medizinische Informationen, politische Ansichten, Hobbys und Liebesbeziehungen“ offenbaren.

Für Durchsuchungsbefehle müssten deswegen eindeutige Grenzen aufgestellt werden, zitiert das Wall Street Journal die ACLU-Anwältin Mariko Hirose. „Es gibt viele Möglichkeiten, wie man den Durchsuchungsbefehl hätte einschränken können. Nur weil wir Technologie heute so benutzen, bedeutet es nicht, dass die Menschen ihr Recht auf Privatsphäre aufgeben. Gerichte sollten die tatsächlichen Gegebenheiten des digitalen Zeitalters erkennen.“

„Facebook ist in diesem Fall kein Beschuldigter“, heißt es in einer vom WSJ veröffentlichten Stellungnahme des zuständigen Bezirksstaatsanwalts. Die Daten hätten Anklagen gegen mehr als 100 Personen wegen Steuervergehen ermöglicht. „Zwei Richter haben zuvor entschieden, dass die Anfrage der Staatsanwaltschaft rechtmäßig war. Strafverfolger haben das Recht und die Pflicht, in Strafverfahren Beweise zu sammeln, egal wo die Information gespeichert sind.“

Auch wenn sich Facebook offenbar in den USA vehement für den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer einsetzt, sehen zumindest in Europa Kritiker noch Verbesserungsbedarf. Die vom österreichischen Juristen Max Schrems gegründete Initiative Europe versus Facebook wirft dem Unternehmen vor, gegen EU-Datenschutzgesetze zu verstoßen. Mit einer in Wien eingereichten Sammelklage, für die er in wenigen Tagen mehr als 25.000 Unterstützer gewinnen konnte, will er unter anderem erreichen, dass das Social Network in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie ändert. Das Gericht in Wien hat allerdings noch nicht über die Zulassung der Klage entschieden.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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