Facebook muss Daten über minderjährige Nutzer offenlegen

Ein Gericht in Belfast hat Facebook angewiesen, jegliche Daten über die Zahl seiner minderjährigen Nutzer in Nordirland offenzulegen. Hintergrund ist eine Klage eines Vaters, dessen elfjährige Tochter über das Social Network Männer kontaktiert haben soll.

Der Mann wirft einem Bericht der BBC zufolge Facebook schuldhaftes Verhalten und die Verletzung der Privatsphäre seiner Tochter vor. Das Mädchen hatte im Alter von elf Jahren begonnen, insgesamt vier Konten bei Facebook anzulegen. Darüber soll sie zweideutige Fotos veröffentlicht haben. Die von ihr angesprochenen Männer wiederum antworteten der Klage zufolge mit Textnachrichten mit eindeutig sexuellen Inhalten.

Facebooks Nutzungsbedingungen sehen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Jüngere Personen dürfen sich nicht anmelden. Nachdem es von dem Fall Kenntnis erlangte, löschte Facebook die Konten des Mädchens. Der Vater, dessen Tochter nun unter Aufsicht des Jungendamts steht, behauptet, der Anmeldevorgang mache es Minderjährigen zu einfach, ein Konto bei Facebook anzulegen.

Im Rahmen des Verfahrens versucht das zuständige Gericht, Details über die Zahl der minderjährigen Nutzer des Social Networks zu ermitteln. Der Anweisung des Richters zufolge muss Facebook nun offenlegen, wie viele Nutzer es im Alter von unter 13 Jahren in Nordirland oder in ganz Großbritannien hatte, und zwar im Zeitraum von 2011 bis 2014.

Zudem will der Richter wissen, wie viele Nutzer Facebook insgesamt in Nordirland hat. Anhand dessen soll untersucht werden, wie groß der Aufwand wäre, „Maßnahmen gegen die unberechtigte Anmeldung minderjähriger Kinder“ zu ergreifen.

Weitere Anträge auf Herausgabe von Daten lehnte der Richter jedoch ab. Facebook selbst gab an, es halte Berichte über minderjährige Nutzer nur für sechs Monate vor.

Ein Anwalt des Vaters jedoch zitierte aus einer 2011 veröffentlichten Stellungnahme von Facebooks Chief Privacy Advisor, wonach jeden Tag 20.000 Konten minderjähriger Nutzer gelöscht würden. Das sei ein Beweis dafür, dass Facebook über weitere Daten verfüge. „Wenn die Angeklagten die Unterlagen haben, dann müssen sie sie offenlegen“, ztiert die BBC den vorsitzenden Richter. „Wenn sie sie nicht haben, dann können sie genau darlegen, dass sich solche Informationen nicht in ihrem Besitz befinden.“

[mit Material von Matthew Broersma, TechWeekEurope]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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