Das Wiener Landgericht für Zivilrechtssachen hat die Prüfung der vom Aktivisten Max Schrems gegen Facebook Irland eingereichten Datenschutz-Sammelklage abgeschlossen. Einer Pressemitteilung (PDF) der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook zufolge hat das Social Network nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten.
„Der erste Schritt im Prozess ist damit abgeschlossen“, heißt es weiter in der Pressemeldung. Facebook habe die Möglichkeit, die Frist um weitere vier Wochen zu verlängern. Falls das Unternehmen nicht auf die Klage reagiere, könne das Wiener Gericht ein Versäumnisurteil gegen Facebook fällen.
Die angestrebte Zahl von 25.000 Unterstützern hatte Schrems schon nach wenigen Tagen erreicht. Seitdem hat sich ihre Zahl um weitere 35.000 auf insgesamt 60.000 erhöht. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden, ist unklar. Schrems hatte die Teilnehmerzahl begrenzt, da jede Anmeldung einzeln geprüft werden muss. Allerdings kann man sich noch immer als Interessent registrieren.
Schrems will mit seiner Klage erreichen, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet, die nach seiner Einschätzung ungültig ist. Zudem soll das Unternehmen für “viele Arten der Datenverwendung” keine Zustimmung seiner Nutzer einholen. Auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise über den “Gefällt mir”-Button, soll europäisches Recht verletzen.
Vor drei Jahren war Max Schrems einfach Jurastudent in Wien, heute kennt ihn die halbe Welt: Er ist der, der Facebook wegen Datensammelei verklagt hat. Jetzt hat er mit "Kämpf um deine Daten" sein erstes Buch vorgelegt.
Als problematisch sieht er auch die Überwachung und Analyse von Nutzern per “Big Data”-Anwendungen an. Facebook verknüpfe Daten aus zahlreichen Quellen. Darunter seien auch Daten, die Nutzer nie auf Facebook veröffentlicht hätten. Facebook soll auch die Datenschutzeinstellungen seiner Mitglieder “eigenmächtig” geändert haben, damit sie der Einführung von “Graph Search” zustimmen. Schließlich soll Facebook unberechtigt Nutzerdaten an externe Anwendungen weitergeben.
Die Schadenersatzforderung hat Schrems nach eigenen Angaben mit 500 Euro pro Person bewusst gering angesetzt. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.
[mit Material von Jo Best, ZDNet.com]
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