Chinesische Behörden haben sich erstmals konkret zum Kartellverfahren gegen Microsoft geäußert. Zhang Mao von der State Administration for Industry and Commerce sagte CBC News zufolge bei einer Pressekonferenz in Peking: „Microsoft wird unvollständiger Offenlegungen zu Windows und Office verdächtigt, außerdem gibt es Probleme mit Distribution und Vertrieb seines Media-Players und seines Browsers.“
Genaueres lasse sich derzeit nicht sagen, ergänzte der Sprecher: „Die Untersuchung läuft, und wir werden die Ergebnisse zeitnah der Öffentlichkeit melden.“ China führe insgesamt neun solche Untersuchungen durch, die Branchen von Tabakwaren bis Telekommunikation beträfen.
Unklar bleibt, ob die unangemeldeten Durchsuchungen von vier Microsoft-Büros in China im vergangenen Monat in Verbindung mit dem Fall stehen.
Microsoft hat mit einer unverbindlichen Stellungnahme reagiert. „Die Einhaltung chinesischer Gesetze“ sei ihm ein „ernsthaftes“ Anliegen, und es werde alle Fragen und Bedenken der SAIC zu beantworten versuchen. Darüber hinaus könne man zum aktuellen Zeitpunkt nichts mitteilen.
Wegen des mit Windows ausgelieferten Browsers Internet Explorer und des Media-Players gab es in den USA vor eineinhalb Jahrzehnten eine berühmte Kartelluntersuchung durch die damalige oberste Staatsanwältin Janet Reno. Im Mai 1998 erhoben das Justizministerium und 20 Staaten Anklage wegen Monopolmissbrauchs. Unter anderem wurde Microsoft vorgeworfen, den Internet Explorer so in Windows eingebunden zu haben, dass er einen unfairen Vorteil gegenüber Konkurrenzprodukten habe. Nach neun Monaten entschied das zuständige Bundesbezirksgericht gegen Microsoft. Ein Berufungsgericht kehrte die Entscheidung später um, auch wenn es den Monopolvorwürfen zustimmte.
Die EU-Kommission untersuchte den Fall ebenfalls und verpflichtete Microsoft im Jahr 2009, eine Auswahlbox für den Browser in den Installationsvorgang von Windows zu integrieren. Als Microsoft das Auswahlfenster in Windows 7 SP1 von Februar 2011 bis Juli 2012 aufgrund eines „technischen Fehlers“ zwischenzeitlich „vergaß“, sprach die Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 561 Millionen Euro aus.
[mit Material von Charles Cooper, News.com]
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