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Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung-Geräte ab

Richterin Lucy Koh hat einen Antrag von Apple abgelehnt, den Verkauf möglicherweise gegen seine Patente verstoßender älterer Samsung-Smartphone-Modelle in den USA zu untersagen. Die Richterin des US-Bundesbezirksgerichts in San Jose kommentierte, nach ihrer Auffassung werde Apple durch den Verkauf keineswegs „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ erleiden.

Unter den betroffenen Modellen wären das ursprüngliche Samsung Galaxy, das Galaxy S2 und auch das S3 gewesen. Den Verkauf von Admire, Galaxy Note und Note 2, der S2-Varianten Epic 4G Touch und Skyrocket sowie des Modells Stratosphere wollte Apple ebenfalls verbieten lassen.

Apples Antrag stützte sich auf ein Geschworenen-Urteil vom Mai, das ihm 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz zusprach. Der Jury zufolge verletzt Samsung eine Reihe Apple-Patente, und diese Patente zitiert Apple in seinem Antrag auf ein Verkaufsverbot.

Koh schreibt aber in ihrer Urteilsbegründung: „Apple hat nicht gezeigt, dass sein Ruf als Innovator oder sein Firmenwert ohne ein Unterlassungsurteil unwiederbringlichen Schaden nehmen würden.“ Sie könnte dabei an den von Apple im Juli gemeldeten Rekordumsatz und 12 Prozent Gewinnanstieg bei soliden iPhone-Verkaufszahlen gedacht haben.

Vergangenen Monat hatten Apple und Samsung einen Patentfrieden außerhalb der USA vereinbart. Damit könnte eine jahrelange intensive Auseinandersetzung dem Ende zugehen. US-Entscheidungen wie der jetzigen von Koh kommt dadurch aber umso größere Bedeutung zu.

Samsung hat Kohs Urteil begrüßt. Von Apple liegt noch keine Stellungnahme vor.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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