In einem Eilverfahren hat das Landgericht Frankfurt deutschlandweit die Dienste des Fahrdienstvermittlers Uber untersagt. Darüber informiert der Kläger, die Taxi Deutschland Servicegesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihr zufolge drohen Uber nun bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt.
Über die Apps Uber und UberPop dürfen vorerst keine „Beförderungswünsche“ mehr vermittelt werden. Uber kann gegen diese Verfügung Berufung einlegen. Aufgrund der Dringlichkeit des Antrags sei die Verfügung ohne mündliche Anhörung bereits am Donnerstag ergangen. Die Kosten für das Verfahren muss die niederländische Vertretung von Uber tragen.
Zusätzlich wirft das Landgericht Frankfurt der Uber B.V. auch unlauteren Wettbewerb vor. Das Unternehmen hat nach einer Abmahnung bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Daher drohe Wiederholungsgefahr, was die einstweilige Verfügung begründe. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Uber, es werde „diese Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck verteidigen.“ Die Verfügung sei „zu Unrecht erlassen“ worden, der Betrieb werde fortgesetzt.
Die Verfügung enthält den Zusatz, dass Beförderungen, bei denen das Entgelt nicht die Gesamtkosten übersteigt, von der Regelung ausgenommen sind. Dies sieht aber auch das Personenbeförderungsgesetz vor, das die Grundlage des Urteils gegen Uber ist.
Zuvor hatten einzelne Städte, darunter auch Berlin, den Dienst verboten. Gegen die Verfügung in Berlin wollte Uber Berufung einlegen und hat daher auch dort den Betrieb fortgeführt.
Das Start-up aus San Francisco vermittelt mit seinen Apps zwischen Fahrern und Personen. Weil sich die privaten Fahrer gegenüber Taxifirmen Kosten für Lizenzen und Versicherungen sowie auch technische Standards sparen, können die Fahrten deutlich günstiger angeboten werden.
In Deutschland war der Dienst bislang in den Metropolen Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt verfügbar. Weltweit operiert Uber nach eigenen Angaben in mehr als 200 Städten.
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, begrüßte die Entscheidung: „Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.“ Er findet deutliche Worte zu dem Geschäftsmodell: „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern.“
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
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