Die US-Behörde Federal Trade Commission (FTC) informiert, dass Google in eine Zahlung von 19 Millionen Dollar eingewilligt hat, um Eltern abzufinden, deren Kinder ohne Wissen der Erziehungsberechtigten In-App-Käufe in Google Play vorgenommen hatten. Die Handelskommission sieht das Versäumnis auf Seiten von Google, das die mit Android-Geräten erfolgten Käufe anschließend den Eltern in Rechnung stellte.
Zusätzlich habe Google eingewilligt, seine Abrechnungsprozesse so zu ändern, dass so etas nicht mehr vorkomme, schreibt die FTC. Das Unternehmen werde künftig sicherstellen, dass es eine „ausdrückliche, informierte Zustimmung“ erhalten habe.
Hintergrund ist, dass bei Einführung von In-App-Käufen 2011 nicht die Notwendigkeit bestand, ein Passwort einzugeben. Als im Jahr darauf das Passwortsystem auch für In-App-Käufe kam, versäumte Google laut FTC, Kunden eindeutig auf ein 30-minütiges Zeitfenster nach Passwort-Eingabe hinzuweisen, in dem weitere Käufe ohne erneute Eingabe möglich waren. Inzwischen lässt sich dieser Zeitrahmen vom Kontoinhaber definieren.
„Da immer mehr Amerikaner Mobiltechnik nutzen, müssen Firmen dringend daran erinnert werden, dass erprobte Verbraucherschutzanforderungen weiter gelten“, erklärte die FTC-Vorsitzende Edith Ramirez. „Unter anderem dürfen Verbrauchern nicht Käufe in Rechnung gestellt werden, die sie nicht autorisiert haben.“
Von Google hat die Washington Post erfahren, betroffene Kunden würden in Kürze über die Auszahlungsmodalitäten informiert.
Im Januar hatte die FTC Apple in einem ähnlichen Fall zur Zahlung von mindestens 32,5 Millionen Dollar verurteilt. Auch von Amazon fordert die FTC Strafen und Änderungen der Kaufmodalitäten; der Konzern teilte im Juli mit, er werde gerichtlich dagegen vorgehen.
In-App-Praktiken haben auch in Europa Bedenken ausgelöst, inwieweit sie der Verbrauchertäuschung dienen. Erst im Juli hat die EU Apples Sturheit bezüglich In-App-Käufen kritisiert. Zu ihren Forderungen gehört, dass Spiele, die als „kostenlos“ angeboten werden, die wahren Kosten nicht verschleiern dürfen. Zudem dürfen Kinder nicht dazu verleitet werden, Produkte zu kaufen, oder einen Erwachsenen dazu zu bringen, diese für sie zu kaufen.
[mit Material von by Richard Nieva, News.com]
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