Die Rückgabe erfolgt über die Play Store App. Auf der Detailseite der fraglichen App wird nach dem Kauf die zusätzliche Aktionsfläche „Erstatten“ angezeigt. Berührt man diese, erscheint der Hinweis „Möchten Sie sich den Kauf wirklich erstatten lassen? In diesem Fall wird die App deinstalliert“. Nach der Stornierung erhält man eine Bestätigungsmail. Erfolgen Rückgaben außerhalb der zweistündigen Frist, empfiehlt Google, Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen.
Die Rückgabe einer App funktioniert allerdings nicht, wenn man sie mit Hilfe eines Browser im Google Play Store gekauft hat. Zumindest erscheint kurz nach dem Kauf nicht die Schaltfläche „Erstatten“. Es wird lediglich die Option „Deinstallieren“ angeboten. Eine Deinstallation führt jedoch nicht zu einer Stornierung des Kaufs.
Apple schließt ein Rückgaberecht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes gleich grundsätzlich aus. „Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, E-Books oder Software, nicht zu“, heißt es darin. Bei iTunes können Nutzer nur bis zum Start des Downloads von dem Kauf zurücktreten und erhalten den Kaufpreis erstattet. Sonst nimmt Apple eine gekaufte App höchstens aus Kulanz zurück, wenn sie „unakzeptabel schlecht“ ist und über den „Berichte ein Problem„-Link gemeldet wurde. Das geschieht aber recht häufig. Einen Rechtsanspruch hat man darauf jedoch nicht.
Auch unter Windows Phone ist eine Rückgabe von Apps nicht vorgesehen. Allerdings liegen kommerzielle Programm oft als Testversion vor. Darauf verweist auch Blackberry, das ebenfalls keine Regelung für die Rückgabe von Apps vorweisen kann.
Da die Rückgabe von Apps nicht einheitlich geregelt ist, hat Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzminister anlässlich des Weltverbrauchertags im März ein generelles Widerrrufsrecht beim Kauf von Smartphone-Software gefordert.
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