Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordert von Google, „transparenter“ mit seinem Algorithmus umzugehen, den es für das Ranking in seiner Suchmaschine einsetzt. Hintergrund ist eine seit 2010 gegen Google gerichtete Kartelluntersuchung der EU-Kommission wegen des möglichen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung im Suchmarkt.
„Am Ende geht es darum, wie transparent die Algorithmen sind, die Google benutzt, um seine Suchergebnisse zu sortieren“, sagte Maas in einem Interview mit der Financial Times. „Wenn eine Suchmaschine einen solchen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung hat, dann ist dies eine Angelegenheit, mit der wir uns befassen müssen.“
Laut dem deutschen Justiz- und Verbraucherschutzminister ist Googles Einfluss auf den Suchmarkt in Europa „außergewöhnlich“. Sein Marktanteil bei der Websuche liege in der EU bei über 90 Prozent, im Vergleich zu 68 Prozent in den USA. „Daher glaube ich, Googles Macht über Verbraucher und Marktteilnehmer außergewöhnlich ist“, so Maas. „Wir müssen darüber nachdenken, welche Vorsichtsmaßnahmen es gibt, damit diese Macht nicht missbraucht wird.“
Weiter erklärte der SPD-Politiker, dass Deutschland eine einvernehmliche Lösung in dieser Sache anstrebe. Zugleich sprach er zum wiederholten Male aber auch von einer Entflechtung von Google als letztes Mittel, falls dieses seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Mit solch einem Schritt hatte Maas schon im Juni gedroht.
Es ist jedoch fraglich, wie ernst der Internetkonzern solche Drohungen nimmt. Der jetzigen Forderung, seine Suchalgorithmen – und damit sein zentrales Geschäftsgeheimnis – offenzulegen, dürfte er kaum nachkommen.
Google-Gegner kritisieren, dass die Formeln zur Sortierung der Suchergebnisse Googles eigene Dienste bevorzugen und somit Konkurrenten schaden. Mit einer Offenlegung könne Google beweisen, dass es seiner Verantwortung gerecht werde. Das Unternehmen argumentiert hingegen, dass diese Transparenz seinen Suchdienst anfällig für Spam machen und Rivalen sein Geschäftsgeheimnis in die Finger spielen würde.
Andere Politiker sehen Maas‘ Forderung kritisch. So erklärte etwa Bundestagsmitglied Volker Ulrich (CSU), zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: „Dieser Vorstoß verfehlt sein politisches Ziel. Die Algorithmen sind Privateigentum und zum Teil patentgeschützt. Maas fordert nicht weniger als eine Zwangsenteignung.“ Damit zeige der Justizminister seine politische Hilflosigkeit, so Ulrich weiter. „Unsere Verpflichtung in dieser Legislaturperiode ist es, die Integrität der Daten weiter zu schützen und den Datenschutz vorantreiben. Wir wollen vor einem zu sorglosem Umgang mit dem Netz warnen und die Eigenverantwortung des Einzelnen stärken. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir effektiven Datenschutz mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und mit dem IT-Sicherheitsgesetz erreichen werden.“
Im Rahmen der EU-Kartelluntersuchung hatte Google mehrmals Zugeständnisse gemacht und im Februar sogar eine vorläufige Einigung erzielt. Vergangene Woche erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia jedoch, dass die Reaktionen von Wettbewerbern auf Googles jüngste Lösungsvorschläge „sehr, sehr negativ“ ausgefallen seien. Daher wird der Suchkonzern nun nochmals nachlegen müssen.
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