Gericht kassiert einstweilige Verfügung gegen Fahrdienstvermittler Uber

Das Landgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienstvermittler UberPop aufgehoben, die Anfang September auf Antrag der Taxi Deutschland Servicegesellschaft im Eilverfahren erlassen wurde. Nach Auskunft des Gerichts ist die zunächst angenommene Eilbedürftigkeit nicht gegeben. Daher müsse der Streit zwischen dem US-Unternehmen und der Taxifahrergenossenschaft auf dem üblichen Rechtsweg ausgetragen werden. Letztere kündigte an, unverzüglich in Berufung zu gehen.

Die App vermittelt vorerst in Deutschland keine Fahrten mehr (Bild: Uber).

Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, wundert sich über die Einschätzung des Gerichts. Seiner Ansicht nach konnte seine Genossenschaft nicht schneller auf den Start des Uber-Dienstes in Deutschland reagieren, als sie es getan hat: „Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für Eilverfahren ab: Erstens mussten wir die Rechtsverletzungen von UberPop durch Testfahrten belegen. Diese waren für uns ab Juli möglich. Zweitens hat sich Uber Germany für nicht zuständig erklärt, daher mussten wir erst aufwändig den richtigen Adressaten für unsere einstweilige Verfügung ermitteln – das ist Uber in Amsterdam. Es ist schade, dass das Landgericht der Auffassung ist, solche Verfahren ließen sich noch schneller einleiten.“

In einer Pressemitteilung zur aktuellen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt weist die Taxifahrergenossenschaft auch darauf hin, dass dies nicht bedeute, „dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig ist. Im Gegenteil, das Landgericht hat in seiner ersten Entscheidung klar gesagt, dass diese Vermittlung rechtswidrig ist. Diese rechtliche Einschätzung hat das Landgericht mit seinem heutigen Urteil nicht widerrufen.“

Zum wiederholten Male kritisierte Schlenker zusätzlich zu den Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz auch die schlechte Verdienstsituation der bei Uber registrierten Fahrer und die seiner Meinung nach mangelhafte Sicherheit für die Fahrgäste. Schlenker wörtlich: „Uber steht für eine besonders krasse Form des Lohndumpings, bei dem sich kein Mindestlohn erwirtschaften lässt; hier sollen rechtlose Autofahrer als Billigheimer Taxifahrer spielen. Die Sicherheitsstandards für Fahrgäste werden dabei einfach ignoriert.“

Uber hat bisher zu der Entscheidung des Gerichts noch keine Stellungnahme abgegeben. Das Unternehmen hatte aber bereits am Wochenende seine Position mit einer von ihm in Auftrag gegebenen Umfrage zu untermauern versucht. Dafür wurden von der Firma Penn Schoen and Berland (PSB) knapp über 1000 Deutsche im Alter zwischen 18 und 35 Jahren befragt. Sie begrüßen einem Eintrag im Uber-Blog zufolge mehrheitlich (60 Prozent) „neue Transportmöglichkeiten in ihrer Region“. 68 Prozent der Befragten bemängeln vor allem im ländlichen Raum unzureichende Transportmöglichkeiten, 55 Prozent wünschen sich von ihrer Regierung mehr Unterstützung für Ridesharing-Dienste – so wie UberPop einer ist.

Das kontert Schlenker: „Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten. Uber tut das nicht. … Wir hoffen, dass auch die Politik das Taxi eindeutig in die Zukunft steuert und sich aus den USA keinen Floh ins Ohr setzen lässt.“

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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