Infineon und Qimonda-Insolvenzverwalter erzielen Teilvergleich

Infineon hat sich mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG außergerichtlich über die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten geeinigt – mit Ausnahme des anhängigen Gerichtsverfahrens zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung. Im Zuge der Vereinbarung wird der Halbleiterkonzern eine Vergleichszahlung in Höhe von 135 Millionen Euro leisten. Außerdem erwirbt Infineon für weitere 125 Millionen Euro sämtliche Patente seiner ehemaligen Tochtergesellschaft.

Der jetzt getroffene Vergleich beendet mehrere Gerichtsverfahren und weitere Streitpunkte zwischen Infineon und Qimondas Insolvenzverwalter. Dazu zählen die Streitigkeiten über den Fortbestand der Nutzungsrechte an Qimonda-Patenten durch Infineon und ihre Lizenznehmer, die in der Anfechtungsklage vor dem Landgericht München durch den Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche sowie alle sonstigen Ansprüche des Insolvenzverwalters, solange diese nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung stehen.

Der Teilvergleich ist durch die von Infineon bereits gebildeten Rückstellungen abgedeckt. Die Zahlung des Vergleichsbetrags wird aus vorhandener Liquidität bestritten, wie das Unternehmen mitteilt. Der Vollzug der Vergleichsvereinbarung und des Patentkaufs stehe unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener rechtlicher Bedingungen und werde im nächsten Kalenderquartal erwartet.

Nicht beendet ist wie erwähnt der seit rund zwei Jahren andauernde Streit vor dem Landgericht München zur wirtschaftlichen Neugründung und Differenzhaftung. Qimondas Insolvenzverwalter Michael Jaffé fordert insgesamt 3,35 Milliarden Euro Schadenersatz von Infineon. Er wirft dem Halbleiterkonzern vor, der Tochter Qimonda bei der Ausgründung des Speichergeschäfts zu wenig Kapital bereitgestellt zu haben.

Anfang Dezember 2010 hatte Jaffé aus diesem Grund schon Feststellungsklage gegen Infineon eingereicht, auf die das Unternehmen Anfang 2011 mit einer Gegenklage reagierte. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts unter dem Namen Qimonda um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt hat. Zusätzlich muss das Gericht der Frage nachgehen, ob Infineon den Wert des 2006 ausgegliederten Speichergeschäfts vorsätzlich zu hoch bewertet hat und die Differenz nachträglich ausgleichen muss.

Infineon hält die in dem Verfahren gemachten Ansprüche für nicht gegeben. Man bleibe hinsichtlich des Ausgangs dieses Rechtsstreits weiterhin zuversichtlich, so das Unternehmen.

Qimonda musste als Opfer des harten Preiskampfs am Speichermarkt Anfang 2009 Insolvenz anmelden. In der Folge verloren alleine in Deutschland 4600 Beschäftigte ihren Job.

ZDNet.de Redaktion

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