Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat Google zu wesentlichen Änderungen bei der Datenverarbeitung verpflichtet. Die Datenschutzbehörde ist der Ansicht, dass Googles bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen zu weit in die Privatsphäre eingreift. Per Verwaltungsanordnung erlegt sie dem Internetkonzern auf, durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nutzer selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.
Sollte Google dem nicht nachkommen, kann die Behörde ein Zwangsgeld bis zur Höhe von 1 Million Euro verhängen – das allerdings in den USA eingetrieben werden müsste. Die Anordnung geht von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz aus, die Google zu beseitigen habe. Das Unternehmen darf demnach Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, ausschließlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben erheben und kombinieren.
Der Datenschutzbeauftragte führt in einer Mitteilung aus, dass Google Inhalts- und Nutzungsdaten seiner Kunden erhält, die viel über ihre Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise verraten. Durch die Analyse der Daten ließen sich etwa der soziale und der finanzielle Status, der Aufenthaltsort sowie weitere Nutzergewohnheiten ermitteln – und auch Freundschaftsbeziehungen, sexuelle Orientierung sowie Beziehungsstatus ableiten. Durch Standortdaten könnten zudem detaillierte Bewegungsmuster erstellt werden. Das betreffe bei Google registrierte Personen wie Gmail-Nutzer, die meisten Besitzer von Android-Geräten, aber auch andere, die Google-Dienste wie die Suchmaschine unangemeldet verwenden.
Anlass für das behördliche Vorgehen sind die seit dem 1. März 2012 geltenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens. Mit ihnen nimmt sich Google ausdrücklich heraus, persönliche Informationen auch über verschiedene Produkte und Dienste hinweg zu verbinden. Das führte zu einer durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL koordinierten Aktion, die im Auftrag der in der Artikel-29-Datenschutzgruppe auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden durchgeführt wird. Außer in Deutschland gehen auch Datenschutzbehörden in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Spanien gegen Google vor. Während andere Länder aufgrund nationaler Bestimmungen Verstöße mit Bußgeldern sanktionierten, geschieht dies nach deutschem Recht durch eine Verwaltungsanordnung.
„Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen“, erklärte Hamburgs Datenschutzbeauftragter dazu. „Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substantielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.“ Laut Caspar zielen die behördlichen Anforderungen auf einen fairen, gesetzlich vorgesehenen Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens und denen seiner Nutzer. „Der Ball liegt nun im Spielfeld von Google“, sagte er.
„Wir haben während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten kooperativ zusammengearbeitet“, erklärte Google-Sprecher Klaas Flechsig. „Dabei haben wir dargelegt, wie unsere Datenschutzerklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer ermöglicht. Wir prüfen nun die Anordnung.“
Google gerät immer häufiger in das Visier von Politikern respektive staatlicher Behörden. Zuletzt hatte Bundesjustizminister Heiko Maas eine Offenlegung des Google-Algorithmus gefordert. Wenige Tage später ist er aber zurückgerudert. Im Interview mit der Bild am Sonntag sagte der SPD-Politiker, dass durch eine Offenlegung Manipulationen ermöglicht werden könnten und damit in erster Linie Verbraucher geschädigt würden. Maas stellte im Rahmen des Interviews auch die Frage, welche Rolle Werbung für Google spiele. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Google reagierte mit einem Blog-Post auf Google+, der die meisten Fragen des Bundesministers beantwortete.
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