Vor dem Hintergrund einer Klage durch die von der VG Media vertretenen Verlage gegen Google wollte der Internetkonzern ursprünglich ab dem 9. Oktober keine Vorschautexte und Bilder (Snippets) von Artikeln der fraglichen Publikationen mehr anzeigen. Auf Bitten der in der VG Media organisierten Verlage hat Google die Frist um 14 Tage verlängert. Das teilte der Internetkonzern auf Google+ mit. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden ab dem 23. Oktober von Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de keine Snippets mehr angezeigt. Für diese Seiten wird stattdessen nur ein Link zum Artikel sowie dessen Überschrift angezeigt. Das teilte Philipp Justus, Geschäftsführer von Google Deutschland, in einem Blogeintrag am 1. Oktober mit.
In dem Beitrag „News zu News bei Google“ erläuterte Justus die Maßnahme: „Wir bedauern dieses juristische Vorgehen sehr, denn jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob und wie seine Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden.“ Seiner Ansicht nach unterstütze Google „Presseverlage nach Kräften, auch online eine Lesergemeinde aufzubauen ? und Geld zu verdienen.“ Jeden Monat leitet der Internetkonzern nach eigenen Angaben über eine halbe Milliarde Klicks zu deutschen Nachrichtenseiten. Nach Einschätzung des amerikanischen Zeitungsverbandes sei jeder dieser Klicks zwischen 12 und 16 Cent wert. Zusätzlich habe Google in den vergangenen drei Jahren eine Milliarde Euro an deutsche Werbepartner ausgeschüttet. Das sei der Grund, warum viele Nachrichtenanbieter sich dafür entschieden hätten, ihre Inhalte über die Google Suche oder Google News zugänglich zu machen. Insgesamt nutzten das Angebot rund 5000 deutsche Nachrichtenseiten.
Durch die jüngste Maßnahme hat der Streit zwischen deutschen Verlegern, die sich über die VG Media zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit Google zusammengeschlossen haben, eine neue Eskalationsstufe erreicht. Da die Klage der VG Media nicht nur Google betrifft, sondern auch andere Anbieter von Suchmaschinen, die Vorschautexte und Bilder in ihren Suchergebnislisten anzeigen, haben die Telekom und die 1&1 Internet AG auf ihren Portalen t-online.de, GMX.de und web.de Inhalte der betreffenden Verlage sogar komplett entfernt.
Im Juni hatte die VG Media Klage gegen Google, Yahoo und 1&1 eingereicht. In einer Presseaussendung begründete die Organisation ihr Vorgehen wie folgt: „Die VG Media hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.“ Allerdings will das Bundeskartellamt kein Missbrauchsverfahren gegen Google einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts dürfte der Klage der VG Media erheblicher Wind aus den Segeln genommen worden sein.
Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendeten Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de haben sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
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