Bundestag verabschiedet Plan zum Breitbandausbau auf dem Land

Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag und mit den Stimmen der Regierungskoalition einen Plan zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten beschlossen, der auf einer Empfehlung des Verkehrsausschusses beruht. Das schon zuvor bekannte Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit 50-MBit/s-Zugängen bis 2018. In einem ersten Schritt ist die Erschließung von Regionen vorgesehen, die aktuell noch mit Internetanschlüssen von weniger als 2 MBit/s auskommen müssen.

Knackpunkt könnte die Formulierung sein, dass der Breitbandausbau „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ vorangetrieben werden soll. Wohl auch um das Budget der öffentlichen Hand zu schonen, ist die Einrichtung eines Sonderfinanzierungsprogramms bei der KfW-Bankengruppe geplant, dass die bestehenden Angebote (PDF) ergänzen soll. Mit dem neuen Programm namens „Premiumförderung Netzausbau“ sollen die ausbauenden Unternehmen direkten Zugriff auf die Zinskonditionen der KfW erhalten.

Ralf Kleint, Präsident des Branchenverbandes BREKO begrüßt das Angebot in einer Pressemitteilung ausdrücklich: „Ein solches Förderprogramm schafft weitere Anreize für einen flächendeckenden Ausbau und damit die Grundlage zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung. Der Glasfaserausbau in Deutschland vollzieht sich auf der regionalen Ebene – die regionalen Carrier sind die Garanten des Breitbandausbaus.“

Die Verbesserung der Breitbandversorgung soll zudem von der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt im Januar angestoßenen Netzallianz Digitales Deutschland unterstützt werden. Diese hatte bereits am Dienstag ein „Kursbuch Netzausbau“ vorgelegt. Darin werden Ziele, Prinzipien und Maßnahmen benannt, die den Netzausbau in Deutschland fördern und die zum Erreichen der Breitbandziele der Bundesregierung beitragen sollen.

Martin Witt, Präsident des Telekommunikationsanbieterverbandes VATM, bezeichnete das Dokument in einer ersten Stellungnahme als „einen guten Startpunkt“. Seiner Auffassung nach habe „der Minister erkannt, wie wichtig der Investitionswettbewerb, das Miteinander von großen und kleinen Unternehmen sowie Mobil- und Festnetz für die Erreichung der Breitbandziele hierzulande sind.“

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner gab aber gleichzeitig zu bedenken: „Wenn in den wirtschaftlich schwierig versorgbaren Gebieten der Ausbau konsequent vorangetrieben werden soll, müssen wir wissen, wie viele Fördermittel wann und wofür konkret zur Verfügung gestellt werden.“ Die unmittelbare Kopplung dieser Mittel an die Frequenzvergabe bietet seiner Auffassung nach keine Planungssicherheit für die gewünschten Festnetzinvestitionen und führe zu einer Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Telekom. Grützner bemängelt: „Das Kursbuch bleibt an dieser Stelle vage.“ Zudem müsse man bei den Ausschreibungen für mehr Transparenz sorgen und bei der Mitnutzung von Infrastrukturen „zusätzliche unkonventionelle Wege“ gehen.

Dieser Punkt ist auch dem zweiten Telekom-Wettbewerberverband BREKO naturgemäß besonders wichtig. Er teilt mit: „Wichtig ist und bleibt jedoch der ungehinderte (physische) Zugang der alternativen Netzbetreiber in Deutschland zur Teilnehmeranschlussleitung, damit getätigte Investitionen nicht entwertet werden. Diese Vorleistung ist in Deutschland entscheidend dafür, dass auch alternative Netzbetreiber ihren Kunden vollwertige Produkte zu attraktiven Preisen anbieten können.“ Ohne diese Zugangsmöglichkeit zu verlässlich kalkulierbaren Entgelten sei der schrittweise, dezentrale Breitbandausbau durch lokale und regionale Unternehmen nicht möglich.

Abseits aller Rangeleien unter den Anbietern und zusätzlich zu den Finanzierungsprogrammen könnten sich die auf Seite sieben des Regierungsentwurfs (PDF) beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau letztendlich als wichtigster Schritt erweisen. Dort wird gefordert, die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus bald durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) oder die Schaffung eines Breitbandinfrastrukturausbaugesetzes umzusetzen.

Letztendlich sollen damit bürokratische Hürden für ausbauwillige Unternehmen abgebaut und die auch von den Verbänden geforderten „unkonventionellen Ansätze“ rechtlich abgesichert werden. Flankierend sind dazu allerdings wohl auch Änderungen im Baugesetzbuch oder in der Straßenverkehrsordnung erforderlich.

Ziel ist es, das Betreiber von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzen, von Kanalisationssystemen sowie von Verkehrsnetzen Telekommunikationsnetzbetreibern für den Breitbandausbau die Mitnutzung ihrer physischen Infrastruktur ermöglichen. Als ein Beispiel wird etwa erwähnt, dass Querungen der Bahntrasse kurzfristig ermöglicht werden müssen. Aber auch die Erlaubnis, Kabel zweitweise oberirdisch oder zumindest weniger tief als bisher vorgesehen zu verlegen, soll die Kosten reduzieren.

„Die Energiewende erfordert in Deutschland einen hohen Bedarf an Vernetzung und bringt eine Vielzahl von lokalen Infrastrukturprojekten mit sich. Dieser Prozess muss stärker mit dem Prozess des Breitbandausbaus koordiniert werden. Richtlinien, Vorgaben und Genehmigungen müssen dahingehend überprüft werden, ob sie die Synergieeffekte ausreichend berücksichtigen“, heißt es in dem Entwurf wörtlich.

Weiter sollen für die Betreiber anderer Infrastrukturen durch Entgelte angemessene Anreize geschaffen werden, die Mitnutzung ihrer Netzinfrastrukturen zu ermöglichen, gleichzeitig aber übertriebene Forderungen unterbunden werden. Bei strittigen Einzelfällen soll „aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung das übergeordnete Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 MBit/s zu erreichen, einen gesonderten Stellenwert erhalten“ – sprich, im Zweifelsfall für den Breitbandausbau entschieden werden.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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