Leistungsschutzrecht: Kartellamt soll Streit zwischen Google und Verlagen per Beschluss beenden

Google hat das Bundeskartellamt in einem Brief aufgefordert, den Beschwerden von Verlagen zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes nicht nachzugehen. Stattdessen soll die Behörde laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der das Schreiben des Internetkonzerns vorliegt, durch einen formellen Beschluss feststellen, dass sie in der Sache nichts unternehmen wird.

Dem Bericht zufolge bestätigte Google den Brief. „Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck“, sagte ein Google-Sprecher der FAZ. „Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auf formal zu treffen.“

Hintergrund des Streits sind die Ausschnitte aus Artikeln, die Google in seiner Nachrichtensuche anzeigt. Das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde, nimmt „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von der Regelung aus. Sie bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Eine erste Beschwerde hatte die VG Media zusammen mit zwölf Presseverlagen, unter anderem Burda und Springer, im Juni eingereicht. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, Spiegel Online, Stern.de, Sueddeutsche.de und auf FAZ.net hatten sich der Beschwerde nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Im August teilte das Bundeskartellamt jedoch mit, es werde im Streit um das Leistungsschutzrecht kein Missbrauchsverfahren gegen Google einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestand kein hinreichender Anfangsverdacht. Laut FAZ schloss die Behörde weitere Schritte jedoch nicht aus, falls „die Verlage Geld von Google verlangen und der Konzern sie daraufhin aus seiner allgemeinen Suche ganz entfernt“. Dazu ist es bisher allerdings noch nicht gekommen.

Allerdings will der Internetkonzern ab dem 23. Oktober zu von den durch die VG Media vertretenen Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de veröffentlichten Artikel keine Snippets mehr anzeigen. In der Suche tauchen Artikel dieser Seiten nur mit dessen Überschrift und einem Link auf.

Die Zeitung weist auch darauf hin, dass ein formeller Beschluss nur gilt, bis das Bundeskartellamt über neue Erkenntnisse verfügt. Über eine separate Klage der VG Media gegen Google wurde bisher nicht entschieden.

Insgesamt ist das Vorgehen der Verlage als kurios zu bezeichnen. Seit August 2013 müssen sie einer Veröffentlichung der von ihnen publizierten Artikel in Form von sogenannten Snippets bei Google News zustimmen. Und nun wollen sie Geld von Google haben, weil ihre Artikel bei Google News erscheinen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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