Die BBC will künftig auf ihrer Website eine Liste veröffentlichen, die Links zu Artikeln enthält, die Google aufgrund des EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessenwerden aus seinem Suchindex entfernt hat. Wie David Jordan, Editorial Policy Head bei der BBC, auf einer Veranstaltung von Google ankündigte, soll die Liste zudem regelmäßig aktualisiert werde.
Bisher tauchten 46 BBC-Artikel in Europa nicht mehr in Googles Suchresultaten auf, teilte der britische Fernsehsender mit. Mit der Liste will die BBC nach eigenen Angaben das öffentliche „Recht auf Erinnern“ betonen.
Google veranstaltet derzeit in mehreren europäischen Großstädten Anhörungen, um mit Experten und dem Publikum über die Umsetzung des EuGH-Urteils zu diskutieren. Dem Treffen in London gingen Veranstaltungen in Rom, Paris, Warschau und Berlin voraus. Die letzte Anhörung findet am 4. November in Brüssel statt.
Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof der Klage eines spanischen Nutzers stattgegeben und das „Recht auf Vergessenwerden“ gestärkt. Google und andere Suchmaschinen in Europa müssen seitdem unter bestimmten Umständen personenbezogene Ergebnisse löschen. Nutzer können beispielsweise die Entfernung von Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie verlangen.
Google informiere die betroffenen Websitebetreiber über die Löschung von Links, heißt es weiter in dem BBC-Bericht. Der Fernsehsender will in den kommenden Wochen seine Liste veröffentlichen. Die zugehörigen Artikel würden aber nicht neu veröffentlicht und die Liste enthalte auch keine Informationen über die möglichen Antragsteller, ergänzte die BBC.
Jordan zufolge sind einige Löschentscheidungen strittig. Als Beispiel nannte er einen Beitrag über einen Gerichtsprozess gegen Mitglieder der als terroristisch eingestuften Real Irish Republican Army. Zwei der Beklagten seien später verurteilt worden, der Bericht sei aber nicht mehr in Googles Suchresultaten enthalten. „Es erscheint uns schwierig zu sein, dies angesichts des öffentlichen Interesses zu rechtfertigen“, sagte Jordan.
Er forderte in diesem Zusammenhang ein formelles Einspruchsverfahren. Google müsse zudem den betroffenen Websites mehr Informationen zur Verfügung stellen, wie die Identität des Antragstellers – und zwar unter der Auflage der Geheimhaltung. Derzeit müssen Antragsteller eine Kopie eines Lichtbildausweises zur Verfügung stellen, um einen Missbrauch zu vermeiden.
Anfang des Monats hatte Google mitgeteilt, es habe seit dem 29. Mai 144.954 Ersuchen um Löschung von URLs aus seinen Suchergebnissen erhalten. Sie betreffen insgesamt 497.695 Webadressen. Die meisten Ersuchen erhielt Google mit 28.912 aus Frankreich, gefolgt von Deutschland mit 24.979 und Großbritannien mit 18.304. Länderübergreifend kam der Internetkonzern in 41,8 Prozent der vollständig bearbeiteten Fälle den Anträgen nach und entfernte 170.706 URLs aus seinen Suchresultaten.
[mit Material von Matthew Broersma, TechWeekEurope]
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