The Business Software Alliance (BSA) belohnt Personen mit bis zu 10.000 Euro, durch deren Hinweise der Interessenverband der Software-Anbieter beziehungsweise seine Mitglieder einer unlizenzierten Verwendung von Software in Unternehmen auf die Spur kommen.
Wie hoch der tatsächlich ausgezahlte Geldbetrag letztendlich ist, hängt allerdings von der Höhe der Schadenersatzzahlung ab, die durch die überführte Firma geleistet werden muss. Ferner bemisst sie sich auch nach den dem Hinweis zugrunde liegenden Umständen. Welche Faktoren hier im Einzelnen eine Rolle spielen, hat der Verband derweil noch nicht näher erläutert.
„Laut der letzten Studie der IDC ist immer noch jedes vierte Softwareprogramm in Deutschland unlizenziert. Unterlizenzierung ist kein Kavaliersdelikt und verursacht hohe wirtschaftliche Schäden. Wir sind daher der Meinung, dass es auch in Deutschland belohnt werden sollte, wenn Personen die Zivilcourage besitzen und gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen vorgehen, indem sie diese anzeigen“, betont Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa bei der BSA, in einer Pressemitteilung.
Es ist das erste Mal, dass die BSA in Deutschland eine derartige Belohnung anbietet. In den USA, Großbritannien, den Niederlanden und der Tschechischen Republik nutzt sie dieses Mittel schon länger. Der Interessenverband bestätigt, dass die Erfahrungen in diesen Ländern gezeigt hätten, „dass Belohnungen zu einem sprunghaften Anstieg von Hinweisen auf unlizenzierte Software in Unternehmen führen.“
Die Auszahlung einer Belohnung ist jedoch an Bedingungen gebunden. Zum einen ist die Höhe auf maximal zehn Prozent der Schadensersatzzahlung limitiert und somit bei 10.000 Euro gedeckelt. Zum anderen zahlt die BSA die Belohnungen nur für jene Hinweise, die zu einem für den Verband oder seine Mitgliedsfirmen erfolgreichen Urteil respektive Vergleich führen. Darüber hinaus garantiert The Software Alliance ihren Hinweisgebern, dass sie deren Identität geheim hält.
„Wenn ein fundierter Hinweis bei uns eingeht, ergreifen wir die notwendigen rechtlichen Mittel gegen das betroffene Unternehmen. Dies können zivilrechtliche aber auch strafrechtliche Maßnahmen sein, die uns ermöglichen, den Hinweis aufzuklären und die notwendigen Beweise zu sichern“, so Herrnleben weiter. Allerdings käme es „aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage“ häufig schon außergerichtlich zu Schadenersatzzahlungen sowie einer vollständigen Lizenzierung der eingesetzten Software.
Ihre Kampagne verbreitet die BSA unter anderem auf Facebook. In dem Social Network stößt die Initiative bislang allerdings größtenteils auf Ablehnung. Anwender kritisieren die mit dem Slogan „Zivilcourage zahlt sich aus! Melde jetzt unlizenzierte Software und kassiere eine Belohnung!“ beworbene Aktion heftig. Dort heißt es etwa: „Das ist nicht Zivilcourage, das ist Denunziantentum“, „Stasi 2.0“ oder „Herr Gauleiter ich möchte Meldung machen……“.
Neben der offensichtlichen generellen Ablehnung für lizenzpflichtige Software steht vor allem der hergestellte Bezug zur Zivilcourage im Mittelpunkt der Kritik: „Gestern lief auf 3sat eine Reportage über Zivilcourage. Guckt sie euch mal an und dann wisst ihr was Zivilcourage wirklich bedeutet“, beschwert sich ein Nutzer.
Ein anderer Anwender schlägt in dieselbe Kerbe, indem er erklärt: „Zivilcourage ist nicht das Anzeigen von Nutzung illegaler Software! Nichts dagegen das illegale Copies von teurer Software im professionellen Bereich angezeigt gehören – aber dann bitte die Anzeige umbenennen !! Anonym – „Anzeigen zahlt sich aus“ .. offen – „. „Falsche Loyalität zahlt sich nicht aus“, meint hingegen ein weiterer Nutzer.
Wer an dieser Diskussion teilnehmen will, sollte jedoch bedenken, dass aufgrund der Bestimmungen von Facebook in der Mehrzahl der Fälle der Klarname angezeigt wird. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich nicht wie viele der bisherigen Kommentatoren an offenen Beleidigungen zu beteiligen und auch von Fragen zu technischen Details bei der Nutzung unlizenzierter Software abzusehen.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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