Zum 1. Januar 2015 wird Facebook erneut seine Nutzungsbedingungen und Richtlinien aktualisieren, worüber es seine Nutzer seit vorgestern in einer kurzen Mitteilung informiert. Demnach soll die Überarbeitung das Verständnis erleichtern, „wie Facebook funktioniert und wie du deine Informationen konrollieren kannst“. Außederm will das Social Network die angezeigte Werbung besser auf die Interessen der Nutzer abstimmen. Rechtsexperten wie der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke sehen in den Änderungen jedoch eine Missachtung deutscher Gesetze und halten sie daher für rechtswidrig.
Facebook will nach eigener Aussage den Nutzern helfen, ihre Privatsphäre besser zu schützen. Zu diesem Zweck werden gekürzte Datenschutzbestimmungen und zahlreiche Aufklärungsvideos zur Verfügung gestellt. Im Bereich „Grundlagen zur Privatsphäre“ sollen Mitglieder schnell Antworten auf häufig auftretende Fragen finden und erfahren, wie sie festlegen können, welche Kontakte, welche Beiträge sehen. „Offen bleibt allerdings nach wie vor die zentrale Frage, in welcher Form Facebook Nutzerdaten speichert und wie diese Daten intern verwendet und an Dritte weitergegeben werden“, kritisiert Solmecke.
Nutzer, die bereits Zugriff auf Funktionen wie „Freunde in deiner Nähe“ haben, werden von Facebook darüber informiert, dass nach der Mitteilung des Standorts beispielsweise Speisekarten von Restaurants in der Nähe oder gezielt Statusmeldungen von Freunden in der Umgebung angezeigt werden. Damit versucht Facebook, den Newsfeed der Nutzer weiter zu personalisieren. „Da es sich hier allerdings um höchstpersönliche Informationen handelt, wäre datenschutzrechtlich auch ein gesondertes Einverständnis der Nutzer vonnöten, welches derzeit jedenfalls nicht eingeholt wird“, bemängelt Solmecke.
Auch das Vorgehen bei der Änderung der Nutzungsbedingungen hält der Anwalt zumindest für bedenklich, wenn nicht gar für offen rechtswidrig. Nutzer haben eine Woche Zeit, um die geplanten Änderungen zu kommentieren. Die ausdrückliche Zustimmung der Anwender bei der Einführung zum Anfang des Jahres 2015 wird nicht eingeholt.
„Das ist rechtswidrig“, erklärt Solmecke. „Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook-AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden. Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde, den neuen AGB zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen, unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderungen rechnen müssen.“
Berechtigte Anlässe hierfür sind dem Anwalt zufolge zum Beispiel eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Allerdings treffe bei der geplanten Maßnahme keine dieser Umstände zu. Solmecke abschließend: „Somit ist die Änderung nach deutschem Recht illegal und nicht wirksam. Ich gehe davon aus, dass Verbraucherschützer nun entsprechend reagieren und den US-Konzern mit Hilfe eines Klageverfahrens vor deutschen Gerichten zur Einsicht zwingen werden.“
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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